Beiträge von mdm1266


    Halllo Nico, leider passen die Eibach Tieferlegungsfedern nicht auf das Sportfahrwerk vom Opel Adam sie dürfen nur beim normalen Fahrwerk vom Adam verwendet werden.

    Heute will ich nur kurz über die heute frisch eingebaute Bastuck Sportauspuffanlage berichten. Was soll ich sagen, als ich um 18:00 zu meinem FOH fuhr, um meinen Adam abzuholen, sah ich beim Werkstattchef und dem Mitarbeiter, der die Anlage montiert hat, nur ein breites Grinsen. Sofort wurde mir der Autoschlüssel gegeben, damit ich einen Hörtest machen konnte. Wow, sofort hatte auch ich dieses Grinsen :D Wirklich der Klang dieser Sportauspuffanlage ist der Hammer! Dass man das aus einem 1.2l Motor machen kann, fast unglaublich. Ich habe noch nie vorher eine Sportauspuffanlage eingebaut und habe mich auch gefragt, ob ich das in meinem Alter brauche. Jetzt weiss ich es: ja, das brauche ich! Diese Investition hat sich gelohnt. Ich bin dann Probegefahren bis gerade vorhin :auto:


    In den nächsten Tagen werde ich einen detaillierten Erfahrungsbericht schreiben und noch ein paar Bilder, eventuell eine Tonaufnahme ins Forum stellen.

    Wow, stimmt. Es steht zwar nicht in der Preisliste, ist aber wirklich so - ich vermelde hier auch 7 Lautsprecher im Jam mit Parkassistent :)


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    Ich habe im JAM auch 7 Lautsprecher. In der Schweiz und Österreich kann man 7 Lautsprecher als Sonderausstattung für den JAM auswählen (Aufpreis: € 41,00).
    Merkwürdigerweise kann man das in Deutschland für den JAM nicht.

    Sooooooooo fertig! :) Hab den sub jetz statt unterm beifahrersitz in der kofferraumbox untergebracht. Is ne schöne sauber lösung und falls die box mal raus muss sinds nur 2 Kabel die man am sub selbst ausklipst.Ich bin kein Hifi experte oder dezibel junkie aber doch jedesmal wieder erstaunt was dieser kleine subwoofer an remmidemmi veranstaltet. Für mich hat es sich gelohnt.


    Vielen dank nochmal an alle die meine fragen beantwortet haben!


    Super gemacht! Das klingt auch mit geschlossenem Deckel gut, keine Vibrationsgeräusche oder so?

    Also ich denke das es bei euch in der Schweiz auch so ist wie bei uns. Und falls nicht ist es in diesem Thread eigentlich auch nicht relevant, da Xtina welche die Frage gestellt hat in Deutschland lebt und daher Deutsches Recht gilt.


    COC steht für Certificate of Conformity. Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
    Das heißt das der Wagen den z. B.du in der Garage stehen hast mit dem übereinstimmt für den Opel die Fahrzeug Typgenehmigung bekommen hat. Sobald du an dem Wagen etwas änderst (Andere Räder, andere Abgasanlage, oder sonstiges) erlischt die BETRIEBSERLAUBNIS des Fahrzeugs! Opel muss nicht explizit hineinschreiben das es nur für Opel Rad/Reifenkombinationen gilt. Steht ja auch nicht drin das es nur für Original Auspuffanlagen gilt. Wenn jetzt deine neuen Räder/Abgasanlage etc. eine eigene Betriebserlaubnis haben worraus hervorgeht das man dieseauch an deinem Fahrzeug fahren darf ist alles wieder OK. Falls nicht darfste den Kram nicht auf deinem Fahrzeug fahren!


    Das gilt so, in Deutschland und im Rest der EU, was ihr in der Schweiz macht kann ich nicht beurteilen und ist (da für mich nicht relevant) auch egal.


    Dann nenne bitte eine entsprechende Quelle, welche uns das für Deutschland und der Rest der EU belegt. Ich habe leider im Internet bisher nichts gefunden.


    Ich habe eine Quelle für die Schweiz, welche genau das sagt, was ich geschrieben habe: http://www.stva.sg.ch/home/str…e/Fremdfelgen_01.2013.pdf
    oder hier:
    http://www.baselland.ch/felgen…88731+M5ae4c4f5322.0.html


    Und wieso soll das in diesem Forum nicht relevant sein. Ich denke, es dürfen auch Informationen an Mitglieder oder Besucher aus dem Ausland (von Deutschland aus gesehen) weitergegeben werden;-)


    Da haben wir es in der Schweiz einfacher, siehe hier:


    2. Definition von "genehmigte" Felgen
    Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Felgen, die in der entsprechenden TG oder COC eingetra-
    gen und damit "genehmigt" sind. Für das Fahrzeug als "genehmigt" gelten Felgen, welche in den Di-
    mensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl oder Leichtme-
    tall) und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss TG oder COC übereinstimmen.


    Ist kein Eintrag der Marke und/oder des Materials auf der TG oder COC vorhanden, so bedeutet dies:
    Sämtliche Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) und allen-
    falls dem Material den Eintragungen auf der TG oder COC entsprechen, gelten grundsätzlich als "geneh-
    migt".