Ja ich weiß,aberDuhast doch einen Adam mit den geforderten Achswerten für die Federn...
Im Prinzip dreht es sich bei Dir ja nur um die Höhe die eingetragen wird,vielleicht kannst Du dann nicht soo tief runter wie ein normaler Adam an der Hinterachse,aber das liegt ja im Ermessen des Prüfers....Wenn der dann sagt ein bissel höher dann machst Du das eben für die Eintragung
Bei der Erstellung des Gutachtens müssen ja alle "Adamformen" einbezogen werden,andernfalls müsste ja da stehen " ausgenommen Adam mit LPG"
Gruß
So kenne ich das auch! Wird nichts ausgeschlossen, ist es für alle Ausführungen des Adams(in diesem Fall) zugelassen.