Oh man... Fakt ist, dass ein Totalschaden eingetreten ist, aber im Haftpflichtschadenfall gibt es die sogenannte 130%-Regel.
Demnach kannst Du das Fahrzeug bis € 16.900,00 reparieren lassen (Wird aber ne knappe Kiste, weil da nur € 1.000,00 Luft bei der Reparatursumme ist).
Dafür musst Du das Fahrzeug verpflichtend noch sechs Monate selbst nutzen (sonst wäre die Abrechnung Wiederbeschaffungswert
abzüglich Restwert für die Versicherung günstiger).
Lass Dich hierzu von dem Rechtsanwalt beraten!!!
Ich wünsche Dir alles Gute und eine Versicherung auf der Gegenseite die Dir nicht zu viele Steine in den Weg legt...