Hi, hatte das Schwarze D schon auf dem Kennzeichen.
Ein Kumpel von mir ist Zwar bei der Kripo, der hat mal nen Kollegen gefragt der mit der Sache zu tun hat.
Antwort:
„Habe nachgeschaut, ist verboten! Kennzeichenmissbrauch gemäß $22 StVG, Absatz 1, Nr. 3!!! Ob das dann aber letztlich bestraft wird, weiß ich nicht, der Rest des Kennzeichens ist ja unverändert, sodass der Halter ermittelt werden kann! Macht ja eigentlich auch keinen Sinn, das Kennzeichen nur da zu verändern! Vielleicht passt schwarz besser zur Wagenfarbe??
Kommt halt immer auf den Polizist an, wie der drauf ist.“
Bei meinem Adam sah es klasse aus, hab es aber dann abgemacht.
Hab keine Lust deswegen angehalten zu werden und Stress mit den SchuPos zu bekommen.....
Gruß Stricki