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Nachricht von Opel - Rückrufaktion AdAm Software Update
Das ist ja krass
Wow, super
Hallo zusammen.
Ich mache hier schon mal einen eigenen Thread für die Bilder vom morgigen Treffen auf.
So haben wir alles zum Treffen ...
Sehr cool, danke.
Alternativ die Galerie nicht vergessen
https://www.adam-forum.de/gall…-von-treffen-car-freitag/
(Auch) dort kann zentral gesammelt und
immer wieder verlinkt/geteilt werden.
Leider kann ich hier keine Bilder reinstellen sind zu groß
Mit Rücksicht auf das Datenvolumen einiger User...
Bilder ins Forum einfügen
Danke und ein wunderschönes Wochenende
Hui, das ist hart.
Ich drücke die Daumen, dass es eine Lösung,
wenn auch ggf. "nur" gebraucht geben wird.
BUNDESRAT KIPPT § 21 STVZO-MONOPOL
Einzelabnahme und Vollgutachten dürfen jetzt alle
Auszug:
"Bisher durften Vollgutachten und Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern ausschließlich von der DEKRA erstellt werden. Diese Monopolstellungen der Prüforganisationen wird es künftig nicht mehr geben, denn der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (15.02.2019) eine entsprechende Liberalisierung beschlossen, darauf weist die Prüforganisation GTÜ hin. Wirksam werden die Änderungen aber erst mit der Veröffentlichung des heutigen Beschluss im Bundesgesetzblatt.
Gilt für Vollgutachten und Einzelabnahmen
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO in verschiedenen Bereichen: War ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt, ist in der Regel für die Wiederzulassung ein solches Gutachten notwendig. Ebenso muss ein gebrauchtes Importfahrzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, wie beispielsweise aus den USA, ebenfalls vor der Zulassung von den Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung benötigen ebenfalls eine § 21-Begutachtung.
Der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten betrifft im Alltag Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO von den Spezialisten umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden – im Volksmund wird diese Art der Begutachtung „Einzelabnahme“ genannt. (...)"
Weiter unter:
https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/
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Alternative Quelle:
https://www.presseportal.de/pm/36262/4194519
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH
Monopol § 21 StVZO gefallen - GTÜ begrüßt Entscheidung des Bundesrats
Vielleicht ist einer der admins oder mods so nett die letzten Beiträgen zu verschieben .
Gerne Aber:
Ich weiß/wüßte nicht so recht, wohin
Vielleicht können die Beiträge ja hier verbleiben,
verbunden mit der Bitte, den Fokus wieder auf
das tolle Treffen zu lenken
LG Oli
Ein kleines, aber feines Update, in Form einer kurzen Zusammenfassung.
Folgende pragmatische Regeln:
- MUSS, nach wie vor: ausschließlich Privatverkauf!
- MUSS: Angabe der Preisvorstellung unbedingt erforderlich.
- MUSS: Abholung (Ort!) und/oder Lieferkosten bitte angeben.
Bitte nehmt Euch Zeit, für eine seriöse Produktbeschreibung.
Danke. Gruß
Oli, für das Foren-Team
Äh, den gibt es seit 2016
Edit: ups, Tick zu langsam