Alles anzeigenNabend zusammen
Um hier mal etwas Klarheit in den Begriff "Garantie" zu bringen schreiben ich jetzt mal....
Das muß Opel nicht auf Garantie regulieren, sie könnten es aber.
Eher muß es der Händler, unter bestimmten Umständen, regulieren.
Warum?
Weil es ein Gewährleistungsfall ist und man sollte ihn auch als solchen beim Händler anmelden.
Natürlich kann man gleichzeitig noch bei Opel einen Antrag zur Regulierung im Ramen der Garntie stellen.
Um zu Verstehen was ich meine hier mal eine kurze Erklärung zum Thema "Garantie" und "Gewährleistung"
Quelle: Finanztip.de/garantie-gewaehrleistung
Zitat:
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
- Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren.
- Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
- Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
- Laufen sowohl Gewährleistung als auch eine Garantie noch, kann der Käufer in der Regel wählen, nach welchem System er die Ware reklamieren möchte.
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Es lohnt sich, den Unterschied zu kennen,
falls Sie Ansprüche gegenüber Händlern oder Herstellern geltend machen wollen.
Das bedeuten Gewährleistung und Mängelhaftung
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Das ist schwierig bis unmöglich. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da auch das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Das bedeutet Garantie
Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers – nicht des Händlers. Deshalb kann der Hersteller selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn der Kunde es normal benutzt. Dabei ist es egal, ob ein Mangel von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgenommen.
Laufen Gewährleistung und Garantie beide noch, können Käufer sich im Normalfall aussuchen, nach welchem System sie die Ware reklamieren möchten.
Wenn Sie vor Ort im Laden gekauft haben, kann die Abwicklung über die Gewährleistung komfortabler sein. Denn dann muss sich der Händler um die Reklamation kümmern. Somit müssen Sie den Artikel nicht selbst an den Hersteller schicken.
Zitat Ende.
vielen vielen dank für deine mühe..