Beiträge von jetdriver67

    ECO-Schalter habe ich nicht, habe ja LPG, da braucht man kein Start-Stop, da das eher Vielfahrer sind die damit wenig in der Stadt am Ampeln stehen, also lohnt sich dieses System dann nicht.


    Der Parkassistent-Schalter leuchtet rot, das stimmt, allerdings:


    a) sehe ich diese LED bei meiner Sitzposition nicht (wird vom Lenkradkranz verdeckt)


    b) ist dieser nicht im "Primary Field of vision" (der Cockpiti-Instrumente)


    c) ist die Farbe rot für diese mini-LED gewählt worden, da das layout der Cockpitbeleuchtung grau/weiss/orange/rot ist und sich damit in das Design "anschmiegt".


    d) ist die Position dieses Tasters (bus system dahinter) so wie die Ventilatorstärke, intelliLink, etc. entsprechend der Wichtigkeit in das "Secondary Field of vision" plaziert worden = den Unwichtigem.


    e) gucke ich beim Rückwärtsfahren (um Himmels Willen!) nicht in den Bereich um das Radio, sondern ausschließlich nach draussen, sei es dirket oder über die Rück-/& Seiten-Spiegel, es sei denn: es fängt an zu "Piepen", dann schaue ich auch (nur kurz) auf die Rückfahrsensoranzeige.


    Ich bitte um Link zu der Behauptung das: ABS und Toter-Winkel-Warner als fester Bestandteil der Betriebserlaubnis "aktiv" sein muß.

    LionPrince:
    wo steht das man das abs nicht abschalten darf, das die betriebserlaubnis erlischt? bitte leses daszu §41 der stvo (http://www.stvzo.de/stvzo/b4.htm). Auch mit abgeschalteten abs werden alle auflagen erfüllt.
    ich schalte z.b. im winter, oder wenn ich sprechstunde machen will gerne alles aus inkl. abs, asr und dem ganzen schnick-schnack! nur noch motor, räder, bremse etc. in der ur-form: wie will man sonst an die limits und über die limits kommen, wenn man den wagen z.b. vor einer kurve extra in die entgegengesetzte richtung zu schleudern bringt um dann mit gas im gesamtdrift um die kurve kontrolliert driftet (schleudert)!?! das geht mit den ganzen elektronisch-quatsch der da eingreift gar nicht!

    Ich habe wie gesagt keinen Zugriff auf die 2006er Maschinenrichtlinie.


    Meine Argumentationsstruktur:
    JA, wenn ich Nebelscheinwerfer habe, dann kann ICH entscheiden ob ich Sie ANschalte (aber erst ab <60m Sichtweite), oder auch NICHT. Genau so ist das mit dem Toten-Winkel-Warner, absolut identisch und damit legitim Ihn ausschalten zu wollen (weil nicht Pflicht wie Hauptscheinwerfer) .... und JA, man könnte die Nebelscheinwerfer auch Rosa betreiben, WENN es StVO-zugelasssene Leuchtkörper dazu gäbe, gibt es aber nicht, .... aber ich will ja keine Farbänderung, insofern verstehe ich den input nicht ganz bezüglich der Farbe. Ich bin hier ganz "digital" unterwegs AN/AUS, 0/1, ... keine Farbcodierung.


    Ich habe für mich das Problem auf jeden Fall gelöst. Ich brauche die Toten-Winkel-Warner nicht zum glücklicher werden, nur es betrübt mich schon, das man ein vorhandenes positives System verschwenderisch komplett abschalten muß, wenn man es doch ZUMINDEST IN TEILEN effektiv nutzen könnte (<140 km/h).


    ... und die ABE wird auch nicht erlöschen, da dieses System nirgendwo in offiziellen Fahrzeugdokumenten auftaucht, keinem COC, Brief, Fzg.-Schein, etc. ... so wenig wie z.B. meine Radioausstattung, zusätzlichen Schminkspiegel, etc.

    In 2006/42/EG steht in (18) Zitat:
    "Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die durch ... und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte gewahrt bleiben." ... an diese "Richtlinie" muß sich also NICHT gehalten werden, da kein Gesetz.


    In 2006/42/EG steht in 1.2.4.1: "Der Befehl zum Stillsetzen der Maschine muss Vorrang vor den Befehlen zum Ingangsetzen haben." = Abschalten ist wichtiger als Anschalten!


    In 2006/42/EG steht in 1.7.1.2: NUR "Wenn Sicherheit und Gesundheit der gefährdeten Personen durch Funktionsstörungen einer Maschine, deren Betrieb nicht überwacht wird, beeinträchtigt werden können, muss die Maschine mit einer entsprechenden akustischen oder optischen Warnvorrichtung versehen sein."
    Es ist vor Fahrtantritt bekannt, das die Sensorik ab 140+ km/h NICHT mehr funktioniert, d.h. es ist KEINE Funktionsstörung = es muß NICHT gewarnt werden = KEIN Warnlicht notwendig.


    An EN ISO 13849 komm ich nicht ohne Zahlung von 250€ dran!
    Ich finde auch nichts um an die ISO 26262 frei zu kommen.


    Ich bin Pilot und kann es mir ganz einfach NICHT erlauben eine RESISTENZ ZU ORANGEN WARNLAMPEN aufzubauen, denn genau das wird passieren (!),


    .... wenn man mit "andauernd leuchtenden Lampen in Warnfarbe" fährt die KEINEN sichtlichen Informationsgehalt haben! Es hat genug Flugunfälle in der Vergangenheit gegen, bei den ein kontinuierlicher Fehlalarm im Cockpit und das dadurch, nach einer gewissen Zeit, aktive "Ausblenden" dieser Warnung im Kopf der Piloten (Lerneffekt = Alarm nicht relevant), den "Blick" für einen neuen DANN REALEN ALARM (= REALE Fehlfunktion!) blockiert hat (Denke: "es ist ja normal das das Licht an ist, wir haben ja einen Fehler"!) und es erst DADURCH zu tödlichen Unfällen gekommen ist, die schlimmerweise eigentlich hätten vermieden werden können, denn OHNE den vorherigen Fehlalarm (das Warnlicht brannte ja noch vom ersten Alarm und ließ sich nicht löschen da das System vermeintlich noch meinte der Fehler sei noch da (!), änderte der WIRKLICHE 2te Fehler (=Alarm) dann nichts mehr optisch im Cockpit, denn der Strom floß ja schon zur Birne, als des ZWEITE Stromfluss des 2ten Fehlers zusätzlich aufgeschaltet wurde)! Es kamen direkt mehrere hundert Menschenleben ums Leben!


    Ich muß in meinem Beruf (bei dem das "Teil", schwerer als der schwerste Schwerlast-LKW, überhaupt erst ab ca. 300+km/h anfängt zu Fliegen und langsamer als 300 km/h vom Himmel fällt, mit ein wenig Rückenwind auch mal 1.000 km/h erreicht) teilweise innerhalb von Sekundenbruchteilen Entscheidungen fällen und adequat reagieren.


    In Flugzeugen (und die Technik von dort "fällt herunter" in die PKW-Technolgie) bedeuten:


    GELBE Warnlampen schnelle Reaktion erforderlich.
    ROTE Warnlampen sofortige Reaktion erforderlich.


    Deswegen werden diese Lampen nach der notwendigen Reaktion (Fehlerbehebung) sofort re-setet (gelöscht)! um den Blick für WEITERE, ZUSÄTZLICHE, NEUE Fehler wieder FREIzugeben!


    Um meine intuitive Reaktionsgeschwindigkeit (besonders auf Nachtflügen) NICHT zu verlieren, habe ich die Spiegel an den LED-Stellen abgeklebt (!), obwohl ich das System in der Stadt GERNE aktiv hätte (da funktioniert es ja auch mit einer INFORMATION an mich, UND leuchtet nich SINNLOS DAUERHAFT, aber ein immer und immer wiederkehrendes Ausschalten über das Menu kommt für mich NICHT in Frage). Dann ist das halt eben "schade", eine andere Programmierung oder Auswahlmöglichkeit über das Menu für "LED AUS ab 140+ km/h" (dauerhaft und vielleicht auch fahrerspezifisch abspeicherbar) SEHR wünschenswert, aber halt eben nicht vorhanden, machbar...


    ... UND JA: ich war schon diesbezüglich beim FOH, aber der möchte mir ein "Sicherheitsrelevantes" System nicht ausschalten (das man gegen Aufpreis dazubestellen muß!), darf es angeblich nicht.
    .... D.h. ich kaufe mir etwas, z.B. eine Zusatzlampe im Wohnzimmer, und wenn ich meinem Elektriker sage das die Nachts immer brennt, und ich Sie deswegen ausgeschaltet haben möchte (Draht ab, weil kein Schalter dran ist), dann sagt der mir: "NEIN, das darf ich aber nicht." ... obwohl der Nachbar vielleicht im identischen günstigeren Reihenhaus OHNE diese extra Lampe nicht solch hohe Stromkosten wegen des sinnlosen Dauerbetriebs einer solchen Lampe hat ! DAS MACH SINN ;-))) Das ist Deutschland, die EU .... wir werden noch alle Ersticken in dem Wulst an Regularien. Das Schiff wird deswegen irgendwann nicht mehr steuerbar sein und irgendwann an Land zerschellen.


    ... UND JA: ich habe einen Adam vorher Probegefahren, auch auf der Autobahn bei 200 km/h, ABER der hatte leider dieses (nervige) System nicht, ansonsten hätte ich das aktiv nicht bestellt.

    Die "Wurst" ist genau richtig.


    Tote-Winkel-Warner sind NICHT vorgeschrieben denn sonst müßten sie ALLE Neufahrzeuge haben (so wie RDKS), insofern kann ICH auch rein rechtlich entscheiden ob ich es ausschalten möchte. Versicherungsrelevant ist es entsprechend auch nicht, da DER FAHRER der Verantworliche ist.


    Alles 100% richtig
    ...und orange Warnlampen sollten wichtigeren Dingen vorbehalten bleiben.

    Slam:
    Ich beobachte auf Autobahnfahrten kontinuierlich mehrere Fahrzeuge nach vorne und HINTEN, und je schneller ich fahre, desto mehr und weiter schaue ich speziell nach vorne.


    Ab 200+ muß man dann langsam einschätzen können was für "Pappenheimer" einem kurzfristig vor's Auto ziehen können, ab 250+ geht das eigentlich schon nicht mehr ohne dieses Fingerspitzengefühl einer vorausplanenden Fahrt, und ab 300+ wäre es lebensgefährlich wenn man das nicht könnte.


    Ich fahre schon seit 35 Jahren Auto, und ich habe es auch ohne dieses System bis hier hin geschafft unfallfrei zu fahren.
    Ich hätte gerne ein solches System aber nur wenn es nicht "nervt". Deswegen hatte ich gehofft hier jemanden zu finden der einen Trick kennt das Licht ganz simpel ab 140+ ausschalten zu können, mehr nicht.

    Verstehe ich nicht, genau das sagte ich doch:
    "Augen auf & Kopf AN" (s.o.) .... und nicht "aus"!


    Ich fahre ausschliesslich mit Blick in die Spiegel lang bevor ich die Spur wechsele.


    Dieses System ist nur als "nettes add on" zu werten, als Zusatzinformation zur eigenen "Beobachtungsgabe" und:


    JA, es kann nicht schaden es AN zu haben,
    ABER, nur wenn es mir Informationen bietet.
    WENN es mir aber einen Fehlalarm bietet
    (so wie mit der magenta Lampe ab 140+ km/h,
    und magenta und/oder rote Lampen, sollten ausschließlich
    nur für WARNLAMPEN reserviert sein wie z.B. die Öllampe, etc.!)
    dann ist das ein Fehldesign.

    Gut das würde aber nur Abhilfe in der Kombination mit Regen und Dunkelheit etwas bewirken, aber nicht in trockenen Bedingungen.


    ... ausserdem habe ich rain repelant auf der Windschutzscheibe und kann so den Scheibenwischenwischer ab ca. 70+ km/h abschalten und alles wir wunderbar ohne zappelnde Wischbewegungen vor den Augen.


    Also ganz einfach:
    die Schaltgrenze in Lux müßte höher (hellere Bedingungen = AN) gesetzt werden können (vielleicht sogar variabel im Fahrzeugmenu einstellbar)

    Das System bei jedem Motorstart ausschalten zu müßen finde ich keine Alternative denn es würde ja Mehrarbeit darstellen, und Technik wird normalerweise primär dazu entwickelt Arbeit abzunehmen, NICHT neu zu generieren.


    Da der Hersteller garantiert KEINE Funktionsgarantien bei jeglichen Geschwindigkeiten für das System gibt, ist nach wie vor DER FAHRER(-INN) DAFÜR VERANTWORTLICH niemanden im Toten Winkel zu übersehen, indem "kontinuierlich" auch die Entwicklung des Geschehens hinter und zu den Seiten des Fahrzeugs beobachtet werden sollte (und das nicht nur auf der Autobahn). Insofern ist dieses System nur eine funktionale Zusatzausstattung, ABER NICHT DAS PRIMÄRE SYSTEM für den Toten Winkel, das ist der Fahrer (bzw. auch der, der sich wissentlich in diesen Gefahrenbereich begibt, z.B. vorbeimogelnde Zweiradfahrer zwischen stehenden Autos an Ampeln, Staus, das sind meist Erwachsene die sich damit regelwiedrig verhalten und dementsprechend für Ihr Tun die Konsequenzen tragen müssen (bei Kindern / Fahranfängern auf dem Rad ist das eine andere Sache)).


    Wie ich schon geschrieben habe möchte ich das System auch NICHT komplett abschalten (das wäre nur eine Notlösung), sondern ich sehe eine Sinnigkeit WENN INFORMATIONEN FLIESSEN, aber Dauer-AN nur als Indikator das ich schneller als 140 km/h fahre, ist keine Information, und DA ICH PRIMÄR VERANTWORTLICH bin, möchte ich auch die:


    OPTION haben dieses "Stör-Signal" ab 140+ km/h anstatt auf AN, im Menu auf AUS selektieren zu können (<140 Funktion AN, und das dauerhaft ... gerne auch in der Fahrerpersonalisierung hinterlegt).


    DAS wäre Technik die begeistert.


    Ansonsten: "Augen auf & offen" - "Kopf an" - im Strassenverkehr, ohne dem wird es bis zum autonomen Fahren nicht gehen (und das wird jedes Gericht auch so sehen).