Naja, §30.1 kann dir im Falle eines Falles immer so ausgelegt werden, daß die Beleuchtung dich behindert hat.
Naja, im Prinzip kann dir dann auch die LED in der Seite, in der Mitte, im Beifahrerfußraum, das IL Display, der Sternenhimmel, eigentlich alles so ausgelegt werden, das etwas irgendwie gespiegelt hätte oder sowas. Oder aber etwas anderes hat dich abgelenkt, das zu laute Radio, Bedienung des Radios etc. Alles Dinge die entweder garnicht da sein müssen, oder so gestaltet werden könnten, das sie beim Fahren nicht funktionieren. (bei licht = aus, beim Radio = Lautstärkebegrenzung, bzw Bedienung ausgeschaltet etc.pp.) Aber darum geht es ja garnicht und das wäre doch auch viel zu einfach. Es geht darum: Warum sollte ausgerechnet die Fußraumbeleuchtung der Fahrerseite (vor allem in diesem schwachen Ausmaß wie sie im Adam vorkommt) verboten sein und Opel diese aus dem Grund nicht verbauen?