Steuerhinterziehung?
Die SSA ist unter Umständen Teil der EURO6-Zulassung des Fahrzeugs. Beim S ist's zum Beispiel so. Ein Umgehen der werksseitig auf "Dauer-An" gesperrten Logik wäre nicht Typgenehmigung-konform, sodass du im weitesten Sinne Steuerhinterziehung betreiben würdest, da du nur den nach EURO6 berechneten Steuersatz bezahlst, obwohl dein Fahrzeug die dafür geltenden Bedingungen nicht mehr erfüllt.
Im Übrigen ist die Betriebserlaubnis hin, was neben Versicherungsproblemen auch eine Ordnungswidrigkeit nach §69StVZO darstellt und mit 135,00€ + Bearbeitungsgebühr belohnt wird.
Im Falle einer Sonderausstattung wär's wahrscheinlich weniger kritisch, wenngleich auch hier eine Änderung der werksmäßig festgelegten Logik bei Motorstart einen Eingriff in ein Emissions-relevantes System und somit steuerrechtlich nicht ganz sauber wäre.
Dass das irgendwer überhaupt feststellt, halte ich für unwahrscheinlich, ich persönlich hätte aber ständig ein ungutes Gefühl bei der Sache.
Der eco-Schalter ist zum Glück auch recht robust ausgelegt.