I.d.R. hat der Kaufvertrag eine Anlage, wo dies alles geregelt ist bzw. man setzt sich mit dem FOH an einen Tisch.
Aber ok, du willst offensichtlich die brachiale Variante, anstatt eine Lösung zu finden. Das "Warum z.B. kein Leihwagen bis zur Adam-Auslieferung" hinterfrage ich jetzt nicht, verstehen muss ich es auch nicht. Zu einer Einigung gehören immer 2 Parteien und wenn eine auf stur stellt, macht die andere das was sie muss..
Deswegen, so sehe ich den Fall, kommst du ohne Gutwollen deines FOH nicht aus der Nummer raus, denn:
"... Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorrübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern dieses um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. ..." *
So oder so ähnlich sollte es auch bei dir im Kleingedruckten vermerkt sein. Wenn ja, dann ist es Bestandteil des von dir unterschriebenen und damit angenommenen Kaufvertrages. Rein formal hast du damit erst einmal ganz schlechte Karten. Daher nun nochmals der Hinweis auf meinen Eingangssatz. Nicht das Forum trifft eine Entscheidung, DU musst mit deinem FOH eine Lösung finden.
* Auszug aus einer Neuwagenbestellungen
Jetzt bist du dran René .