Hagel genau über Gütersloh, wo er gerade steht. Auf Facebook war gestern die Hölle los. Sie wartet jetzt gespannt auf einen unangenehmen Anruf vom FOH. Wie sieht das eigentlich aus, ist das noch ein niegelnagelneuer Neuwagen, wenn vor Übergabe schon Hagelschäden ausgebessert werden mussten bzw. irgendwie Scheiben getauscht werden müssen? Das ist doch eigentlich wertmindernd, oder? Können wir dann (im schlimmsten Falle - was ich nicht hoffe), den Preis noch nachträglich drücken?
Heisses Thema, um welches sich schon diverse Gerichte bemüht haben. Am Ende läuft es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus... Grundsätzlich gilt folgendes:
Wenn Neuwagen auf dem Gelände des Herstellers - wie z.B. 2008 bei 30.000 VW-Modellen in Emden geschehen - durch Hagel beschädigt werden, bleiben sie nicht automatisch Neuwagen. Lediglich bei leichten Hagelschäden, die fast keine Spuren hinterlassen, kann gegebenenfalls der Neuwagen-Status beibehalten werden.
Neuwagenstatus kann verloren gehen
Kommt es zu deutlicheren Schäden, die Ausbesserungen mit Spachtelmasse oder sogenannte Beilackierungen erforderlich machen, geht der Neuwagen-Status verloren. Der Wagen kann dann sogar als Unfallfahrzeug gelten, das der Käufer nicht abnehmen muss.
Kein Schadenersatz - höhere Gewalt
Auf Schadenersatz kann ein Autokäufer aber nicht pochen, da es sich um höhere Gewalt handelt. Wird durch ein solches Unglück der eigentliche Liefertermin überschritten, bedeute dies auch nicht automatisch, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Ergo, alles recht dehnbar, nicht auf Anhieb greifbar und auf den Händlerparkplatz gemünzt. War ist ein leichter Hagelschaden, was ein großer...? Am Ende sollte sich der FOH schon bemühen, das die Neuwagen nicht direkt dem Hagel ausgesetzt sind. Möglichkeiten gibt es da viele: Unterstellen, Fahrzeuge abdecken (es reicht eine Wolldecke um Schäden zu vermeiden - habe ich privat schon durch).
Ich drücke jedenfalls beide Daumen das es nicht soweit kommt!