alles was gefertigt wurde mit einer Sondergenehmigung angemeldet werden kann.
Nö, auch nicht. Das gilt laut ADAC für Fahrzeuge die vor dem 01.09.2018 gebaut wurden und für die der Hersteller eine Sondergenehmigung als Lagerfahrzeug beantragt hat. Unser Auto wurde vor dem 01.09.2018 zugelassen...