Also der Vertrag(*) ist bindend, die AB ist ein logisches Beiwerk jeder Bestellung.
(*) gemeint ist wohl der Kaufvertrag, i.S. von "Papier" und "unterschrieben".
Bin schon einigermaßen überascht, das hier solche Fehleinschätzungen unwiedersprochen zu lesen sind!
Also, in Kurzform: Das letzte "Papier" zählt - sei es vom Händler- oder Käuferseitig, d.h. AB ( und jedes "Papier", dass Euch in diesem Zusammenhang ereicht bzw. erreicht haben müsste) IMMER PRÜFEN!