Es gibt einen tUV umrüstkatalog, aber der ist zu groß zum hochladen, deshalb hier ein Auszug

Adam Felgengröße
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Wenn du im Zubehör mal suchst, kannst du ohne Abnahme bis 205/50R16 fahren, auch wenn diese nicht im Schein/Brief steht. Da ist dann ne ABE dabei.
Mal als Beispiel:
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Wenn du im Zubehör mal suchst, kannst du ohne Abnahme bis 205/50R16 fahren, auch wenn diese nicht im Schein/Brief steht. Da ist dann ne ABE dabei.
Mal als Beispiel:
Ich denke du irrst dich. Diese Reifengröße darf kein Adam fahren, ohne Abnahme
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Ich glaube nicht ?
Anbei der entsprechend Punkt aus der ABE, der auf den Adam zutrifft. Ich habe als Beispiel den 101 PS Adam rausgesucht.
Auch das Gutachten mal anbei. Muss nicht eingetragen werden
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Die Auflage A01 ist beim Adam ( also die Reifengröße eintragen) ist beim Adam nicht aufgeführt.
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Das COC gehört zum Auto, nicht zum Schein.
Würde klären, wo das ist, wenn du es weder im Auto noch woanders hast.
Wenn es tatsächlich bei der Leasingbank ist, sollen sie dir das zusenden.
Wo steht hier geschrieben das diesen ins Auto gehören ? ?
Es wurde "lediglich" geschrieben das "bei" der Fahrzeugbrief ein COC Bescheinigung dabei ist .
Ich habe nicht dich zitiert.
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Wenn die Reifengröße im Gutachten samt ABE steht,müssen diese tatsächlich nicht eingetragen werden. Falls diese Größe aber nicht im CoC steht,muss es im FzgSchein berichtigt bzw nachgetragen werden....kostet 40 Euro.
Das Vergnügen hatte ich vor Kurzem...
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Wenn man im Netz bissl liest, dann scheint das ein Bereich zu sein, bei dem nicht mal die Prüfer sicher Bescheid wissen.
Jedenfalls steht hier im Gutachten ganz klar, daß die Abnahme einer anderen Reifengröße entfällt, wenn die Auflage a01 nicht genannt wird. Es steht auch explizit dabei, daß das nicht nur für Reifengrößen im fzg.-schein und -brief gilt, sondern auch für das coc Blatt.
Somit keine Abnahme nötig.
Allerdings, bei den ganzen Problemen, wie auch bei dir, ist eine Abnahme der Reifengröße vielleicht sicherer, um in dem Graubereich kein Opfer unwissender Polizisten oder Prüfingenieure zu werden.
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Es handelt sich dabei ja nicht um eine Abnahme sondern um eine nachträgliche Korrektur des FzgSchein mit der Reifengröße die nicht im CoC steht....so die Aussage des Tüvers.
In meinem Fall war das von 215/45 auf 215/40.
Da auch keine Befreiung zur Änderung im Schein im Gutachten der Felgen zu finden war.