Adam S - original ESD mit anderem Endrohr

  • Hallo zusammen,


    mich nervt das ovale Endrohr gewaltig.


    Da es ja nur an 2 Schweißpunkten befestigt ist, sollte es doch möglich sein dieses zu entfernen,

    und ein anderes anzubringen.


    Ich habe gelesen, dass ein anderes Endrohr, solang es lediglich verschraubt ist und nicht über die Fahrzeugkanten übersteht, legal ist.

    Bei einer geschweißten Version sieht das wohl anders aus. Quelle:


    https://www.dekra-tuning.de/abgasanlage


    Hat jemand so etwas schonmal gemacht und kann bestätigen, dass ein geschraubtes Endrohr legal ist?


    Ein anderer ESD kommt nicht infrage, da die Kombination aus Inoxcar MSD und original ESD optimal ist,

    nur die Optik geht für meinen Geschmack halt garnicht.


    Grüße,

    Micha

  • Das Schweißen im Text bezieht sich meiner Meinung nach auf den Austausch des vorhandenen Endrohres gegen ein z.B. dickeres, welches dann an den Endtopf angeschweißt wurde...was natürlich nicht zulässig ist.

    Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt...

    Bei einer Blende muss man nur darauf achten, daß es nicht über dem vorhandenen Endrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugkannte überragt. Wie das Teil befestigt wird dürfte eigentlich egal sein.

    Es ist dabei lediglich zu beachten, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.

    Wenn du also den Chromteil entfernst (ist ja auch nur eine Blende), bleibt ja immer noch das Rohr vom Endtopf übrig. Auf diesem Rohr darfst du dann eine neue Blende klemmen, schrauben, schweißen...musst nur die Einschränkungen bzgl. Trompetenwirkung und Fahrzeugkante beachten.

    Im Zweifelsfall würde ich direkt bei DEKRA nachfragen bzw. einem Prüfer die Blende am Fahrzeug zeigen und ihm erklären was du tun möchtest.

  • Jap, genauso hab ich mir das auch gedacht.


    Habe zur Sicherheit bei der DEKRA direkt nochmal angefragt, werde die Antwort dann hier Posten!


    Viele Grüße,

    Micha

  • Die Dekra hat geantwortet!


    Bin sehr positiv überrascht, haben sich wirklich Mühe gemacht:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,



    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.



    Gerne antworten wir Ihnen:



    Durch jede Veränderung an dem genehmigten Auspuff bzw. Schalldämpfer würde dessen Betriebserlaubnis bzw. Teilegenehmigung erlöschen. Allein durch das Abtrennen oder Kürzen des alten Endrohres verliert der Schalldämpfer die ABE oder Typ-/Teilegenehmigung und müsste dann, nach dem Wiederanbringen eines anderen oder auch des selben Endstücks neu geprüft und abgenommen werden.



    Etwas anderes ist es bei Auspuffblenden, die auf serienmäßige Endrohre aufgesetzt oder über sie geschoben werden, ohne dass sie den Auslassquerschnitt, die Richtung des Abgasstromes oder die wirksame Länge des Endrohres verändern. Solche Teile können die Wirkungsweise der Schalldämpfungsanlage nicht beeinflussen.



    Ihrer Verwendung oder ihres Austausches gegen eine "optisch ansprechendere Blende" stehen verkehrsrechtliche Vorschriften nicht entgegen; insbesondere bewirkt ihr Anbau/Austausch nicht das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dabei ist es relativ egal, wie die Befestigung der Blende vorgenommen wird, solange dadurch keine funktionellen Veränderungen am Schalldämpfer entstehen.



    Jedoch dürfen Auspuffblenden nicht über den Fz-Umriss hinausragen. (Im Kern aus "Ersatz von Schalldämpfern an Kfz" BMV/StV 2 – 2198 Va/66 vom 26.7.1966, VkBl. 1966 S. 457)



    Das Teile nicht über den Fz-Umriss hinausragen dürfen, gilt nicht nur für Auspuffblenden sondern auch andere Fahrzeugteile.


    Das und wie genau "nicht" definiert ist, wird sehr aufwendig mit Radien-, Winkel- und Maßangaben durch sogenannte Prüfkörper ermittelt bzw. bestimmt.


    (näheres finden Sie, falls es Sie interessieren sollte, unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01974L0483-20130701&qid=1452170757087&from=DE)



    Um es aber mal einfach auszudrücken:


    Alles, was weiter hinaus steht als das Serienrohr oder beim Herausragen andere Abmessungen bzw. Winkel aufweist als die Originalteile, wäre unzulässig und bedürfte ggf. einer gesonderten Abnahme.



    Für die Montage ist ferner auf einen ausreichenden Abstand zu den Karosserieteilen zu achten, um von diesen thermische Belastungen, Schall- oder Schwingungsübertragungen weitgehend fernzuhalten und einer Beschädigung der Bauteile zu vermeiden.



    Solange diese Bedingungen eingehalten werden, ist weder eine ABE noch eine Abnahme erforderlich und es gibt keine Schwierigkeiten mit der Polizei oder bei einer Hauptuntersuchung (HU).





    Mit freundlichen Grüßen



    DEKRA Automobil GmbH


    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme





    Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen auch weiter :)

  • Vayce


    Hab ich letztes Jahr auch so machen lassen wie es Standspurpirat geschrieben hat.


    2 Carbonendrohre (wie vor 5 Jahren die Auspuffanlage) von FMS geholt. Die 2 Duplexendrohre abflexen lassen. Und die neuen Endrohre rangeschweißt. Fertig.

    Und ne EG Erlaubnis gab's noch dazu.


    Ciao

  • Auch wenn das Thema schon älter ist... wenn die "Richtung des Abgasstromes" lt. Dekra nicht geändert werden darf, warum gibt es dann immer wieder so abgewinkelte Anschraubblenden, die z.B. aus dem nach unten gebogenen serienmäßgen Endrohr - z.B. beim Jam - einen geraden Auslass machen, zumal sich dadurch auch die Länge des Endrohres verändert.

    Siehe hier: https://ebay.us/p3EtLq

    Auch wenn der Preis wohl bekloppt ist.

  • Auch wenn das Thema schon älter ist... wenn die "Richtung des Abgasstromes" lt. Dekra nicht geändert werden darf, warum gibt es dann immer wieder so abgewinkelte Anschraubblenden, die z.B. aus dem nach unten gebogenen serienmäßgen Endrohr - z.B. beim Jam - einen geraden Auslass machen, zumal sich dadurch auch die Länge des Endrohres verändert.

    Siehe hier: https://ebay.us/p3EtLq

    Auch wenn der Preis wohl bekloppt ist.

    Geben tut es vieles, die Frage ist, wie legal das ganze ist.

  • Mir wäre das hundertmal wurscht....

    Ich hab mir bei der Mandarine ein Endrohr auf ein Winkelstück geschweißt und dieses mit 3 Schrauben am Endrohr befestigt.

    Natürlich sollte das nicht 4 Meter rausschauen und wenn möglich kein Ofenrohr mit 1,50m Durchmesser sein ...

    Meins war ein 70er rund...

    Beim Tüv hat nie einer was gesagt und das Ding war so bombenfest da hätte man ein Auto mit abschleppen können....

    Man soll es halt nicht übertreiben und wenns vernünftig gemacht ist ist das vollkommen ok.....


    Gruß:green_re: