Ein grösserer Ladeluftkühler hat schon Einfluss auf Leistung und ggf. auf
die Abgaswerte, da der Sinn des grösseren Kühlers eine bessere Kühlung der Ladeluft ist.
Kühlere Ladeluft bedeutet ein mehr an Leistung.
Wie es sich mit der Eintragung verhält weiß ich nicht, da sich aber die Leistung und das
Abgasverhalten durch die kühlere Ladeluft ändern können denke ich dass es eher
eintagungspflichtig ist.
Mehr als 175 PS
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Das mag schon sein,wenn er aber im Rahmen einer Leistungssteigerung eingebaut wird und diese eingetragen wird ,ist das ganz legitim,da er Bedingung ist für das plus an Mehrleistung.Nur den LLk zu tauschen macht wenig Sinn da der unter Umständen auch eine Leistungsminderung verursachen kann.
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Im Rahmen einer „Gesamtleistungssteigerung“ mit Gutachten für alles mag das
sein, dann ist aber der LLK auch eingetragen.
Als Einzelmaßnahme macht er auch Sinn wenn er nicht unverhältnismäßig
groß ist. Sinn davon ist ja die niedrigere Ladelufttemperatur und dadurch
sinkt die Leistung nicht. Nur wenn der LLK zu Groß ist funktioniert es mit dem
Ansprechverhalten nicht mehr so.
Denke aber schon das er dadurch so oder so Eintragungspflichtig ist.
Egal ob als Einzelmaßnahme oder als Gesamtsystem kann es die
Leistung und das Abgasverhalten beeinflussen.Eine Frage habe ich noch zur Eintragung der Phase 2. Bei EDS gibt es doch
kein Gutachten dazu. Wie hat das dann mit der Eintragung geklappt?
Benötigt man doch eigentlich ein Abgasgutachten, wurde mir so erklärt.
Angeblich für Fahrzeuge mit Euro 6 sehr kostenintensiv. -
Wenn man auf dem Prüfstand war bekommt man natürlich den Ausdruck sämtlicher Daten.Ich kann aber gerne nochmal Kontakt mit dem Vorbesitzer kontakt aufnehmen und mir das Prozedere erklären lassen.
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Wäre echt Cool. Mir wurde gesagt, dass ich ohne Abgasgutachten keine
Chance hätte. Weil wenn die Eintragung mit Phase2 möglich wäre müsste
Ich halt Aufrüsten
Hat sich dadurch eigentlich die Versicherung (Typenklasse) geändert? -
Phase zwei wird eh nicht mehr angeboten von EDS.
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Vielleicht funktioniert es ja bei Phase 1 mit Downpipe und Eintragung
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Ein grösserer Ladeluftkühler hat schon Einfluss auf Leistung und ggf. auf
die Abgaswerte, da der Sinn des grösseren Kühlers eine bessere Kühlung der Ladeluft ist.
Kühlere Ladeluft bedeutet ein mehr an Leistung.
Wie es sich mit der Eintragung verhält weiß ich nicht, da sich aber die Leistung und das
Abgasverhalten durch die kühlere Ladeluft ändern können denke ich dass es eher
eintagungspflichtig ist.Wie soll denn ein LLK die Leistung steigern oder die Abgase beeinflussen???
Wozu hat denn der Motor Sonden, Sensoren usw. um eben genau die Werte zu messen und dementsprechend zu regeln???
Wie gesagt, ich wüsste keinen einzigen LLK der ein Gutachten etc. hat...in vielen Fällen fällt es dem Prüfer eh nicht auf, ob der original ist oder nicht(wenn nicht grad ein fetter Schriftzug vom Hersteller drauflackiert ist).Die Samco-Schläuche sind auch nicht eintragungspflichtig, ebenso wenig die Tauschfilter von K&N usw...
Wer meint, kann ja mal beim TÜV eine Show machen und einen LLK eintragen lassen...
Vielleicht auch gleich noch die BMW Kurzstabantenne....die könnte ja auch die Leistung beeinflussen weil sie kleiner ist als das Serienteil... -
@Maniac79
Die Leistung steigt durch kühlere Ladeluft (u.A. höherer Sauerstoffgehalt), das ist neben bei
einer der Hauptgründe der Ladeluftkühlung. Durch die Turboaufladung wird die Ladeluft
sehr warm, was für die effiziente Verbrennung ungünstig ist.
Jeglicher Einfluss auf die Verbrennung kann sich auf die Abgaswerte auswirken.
Daher kann ich mir nicht vorstellen dass es problemlos eintragsfrei ist.Ansaugschläuche und Tauschluftfilter können von der Funktion her nicht viel ändern,
zumindest solange das original Luftfiltergehäuse verwendet wird. Denke das war aber
ebenso wie die Antenne nicht ernst gemeint sondern eher Ironie -
Ich würde mal behauptet dass durch einen größeren LLK mit Seriensoftware primär die Leistung im Sommer nicht zurückgenommen werden muss und länger stabil bleibt.
Oder habe ich im Winter bei -10°C 20 PS mehr wie im Sommer bei +30°C?