Eventueller Kauf von einem Adam

  • Anders kenne ich das auch nicht. Es heißt ja nach wie vor, wer den Brief hat dem gehört auch das KFZ.

    Dem muss ich allerdings wiedersprechen. Auf dem Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht ausdrücklich dass es kein Eigentumsnachweis darstellt. Der Eigentumsnachweis wird heutzutage durch den Kaufvertrag bestätigt. So gelernt noch vor kurzem in der Berufsschule :)

  • Und ich wieder was dazu gelernt.
    Man beachte also immer meiner Nickname :)

    VG
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    ManU & Micha


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    Walter Röhrl


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  • [...] Auf dem Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht ausdrücklich dass es kein Eigentumsnachweis darstellt. [...]

    Richtig. Gleiches gilt für den Fahrzeugschein / Zul.-Bescheinigung Teil I.
    Wer im physischen Besitz beider Zulassungsbescheinigungen ist, ist theoretisch aber auch jederzeit in der Lage den Wagen an irgendjemand X-beliebigen zu verkaufen, was der Hauptgrund dafür ist die Zulassungsbescheinigungen bei offenen Verbindlichkeiten (sprich noch nicht abbezahltem Darlehen) räumlich zwischen den Vertragspartnern aufzuteilen. Da Teil I vom Fahrzeughalter/-Fahrer immer mitgeführt werden muss, bleibt also Teil II beim anderen Finanzierungspartner. Der hat dadurch eine Art doppeltes Pfand.

  • Anders kenne ich das auch nicht. Es heißt ja nach wie vor, wer den Brief hat dem gehört auch das KFZ.

    Wie andere schon geschrieben haben ist es nicht wirklich richtig. Wie es beim Autohaus ist keine Ahnung.
    Kann von Privaten sprechen, vor gar nicht allzulanger Zeit wurde die Beziehung von nem guten Kollegen und seiner Freundin beendet.
    Er hat das Auto damals gekauft, ist es lange gefahren und hat es ihr "gegeben" ohne irgendwas schriftliches.
    Sie war angemeldet, stand im Brief etc.
    Bevor sie abgehauen ist, hat er den Brief an sich genommen, weil es ja irgendwo sein besitz ist.
    Natuerlich kam irgendwann ein Brief vom Anwalt, dass man ihn aushaendigen muss.
    Naja ist leider so, muss man draus lernen...
    Allerdings muss es beim Autohaus ja anders sein, weil sonst gehoert mir ja direkt das KFZ, ohne dass ich wirklich alles bezahlt habe, auch wenn sie den Brief haben.

  • Dass die Bank den Kfz-Brief als Sicherheit für den Kredit verlangt, ist doch üblich, wenn es sich beim Darlehensbetrag sich nicht gerade um nur 1000 Euro handelt.


    Anders kenne ich das auch nicht. Es heißt ja nach wie vor, wer den Brief hat dem gehört auch das KFZ.

    Da stimme ich euch ja auch zu. Die Santander und die restlichen Banken machen da nichts ungewöhnliches. Die ING-DiBa jedoch verlangt den Brief aber NICHT. Das ist eine der besonderen Rahmenbedingungen beim Autokredit der ING-DiBa den ich dadurch herausstellen wollte. Ich wollte nicht sagen es ist böse oder ungewöhnlich dass die Santander den behält sondern ich wollte deutlich machen, dass es etwas besonderes ist, dass die ING-DiBa den NICHT haben will.

    LG Domi

    (Adam S „Blitzi“ 05/2015 bis 06/2020) :blitzi_li:

  • Ing-Diba möchte keinen Brief als Pfand. Der Brief bleibt beim Finanzierungsnehmer. Bei denen total unkompliziert und egal ob eher auslösen oder Sonderzahlungen alles ohne Probleme. Einmal Motorrad kurz zwischen Finanziert da Geld noch in Festanlage.Achso und bester Zinssatz im Netz. Gibt mit weniger Setzen dann aber ein Riesen Nettolohn voraus. Bei Diba egal alle gleicher zins

  • Lohnt mitunter sogar ein laufenden anderen Kredit umzuschreiben / Schulden wegen besserem Zinssatz oder man den Brief zuhause haben möchte. Einfach mal anfragen. Ähm und nein ich arbeite da nicht. Bin nur einfach angetan gewesen vom Ablauf. Der Knaller war das Geld war schneller bei mir gutgeschrieben wie die Email zur Bewilligung ankam. Bin bei der Sparda da alles Gebühren frei überlege aber sogar das Gehaltskonto dahin zu verlegen.

  • @memphis17 Informieren kann ja nicht schaden. Ich kann die Bank in allen Belangen jedem mit gutem Gewissen empfehlen. Ich bin seit vielen Jahren dort Kunde und die sind wirklich gut.

    LG Domi

    (Adam S „Blitzi“ 05/2015 bis 06/2020) :blitzi_li: