Da fällt mir noch ein
Die Umrüstung könnte eventuell auch noch zwei andere Gebiete ansprechen,
Probleme für den Händler bedeuten
Wenn der Händler den Wagen Umrüstet und zb. nach ein paar Monaten kommt es zu einem Problem/Schaden an den umgerüsteten Teilen,
Opel könnte sagen die Garantiekosten werden nicht durch die Werksgarantie gedeckt, da das Teil ja nicht mehr ab Werk ist
Und es gibt eventuell noch ein Problem
Was ist eigendlich mit der COC vom Adam?
Müsste die nicht nach der Umrüstung neu beantragt bzw. umgeschrieben werden? Ich denke schon
Sonst muss man das ganze noch beim TÜV eintragen lassen.