Hallo zusammen
Diese Frage haben sich bestimmt schon einige gestellt bzw. wurde dieses Thema hier auch schon mehrfach besprochen, mit vielen Meinungen und Aussagen.
Trotzdem hab ich mir gedacht ich mache hier nochmal neu auf, weil ich denke das sich einige auch die Frage stellen
"Was kann ich denn nun eigendlich an Rad- Reifenkombinationen fahren auf meinem Adam" bzw. "Wenn welche nicht, warum nicht?"
Aus diesem Grund und weil ich es hier an anderer Stelle ja auch schon angekündigt hatte, war ich heute insgesamt 2,5 Std. bei einer TÜV und einer DEKRA Station.
Ich hab dort mit jeweils einem Prüfer gesprochen und die Jungs haben sich echt Zeit genommen.
Ich versuche nun mal Euch das Ergebnis, die Aussagen der Prüfer, zu Erklären.
Hierzu muss ich natürlich, in meiner liebevollen Art, etwas ausholen.
Ich denke einfach das es dann im Zusammenhang besser zu Verstehen ist.
Als Beispiel Adam steht hier mein Adam, mein "kleiner Apo" , deshalb nochmal kurz zu "Klein Apo":
Adam Jam, BJ.11/2015, 1.0 Turbo 66KW/90PS
Typgenehmigungsnummer: e1*2001/116*0379*33 (findet man im KFZ Schein unter Punkt K oder in der EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC) unter Punkt 0.10.)
Version: BX1D3KH9J4 (findet man im KFZ Schein unter Punkt D2 oder in der COC unter Punkt 0.2.)
Der vorletzte Buchstabe in der Versionsnummer, bei "Klein Apo" also der Buchstabe J, steht für die Performensgruppe zu der ein Adam gehört. (brauchen wir später nochmal)
"Klein Apo" wurde vom Werk aus mit einer Rad- Reifenkombination von 195/55R16 Reifen auf einer 6,5jx16 Zoll Alufelge ausgeliefert.
Im KFZ-Schein von "Klein Apo" steht nur die Reifengröße 185/65R15 88T, laut COC darf ich auf "Klein Apo" noch folgende Rad- Reifenkombinationen fahren.
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"Klein Apo" darf also laut Opel keine 17 Zoll oder 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen fahren!
ACHTUNG! Dieses bezieht sich aber nur auf originale Opel Felgen! Diese Felgen werden im Opel Umrüstkatalog beschrieben. Hier
Warum ist das so bei "Klein Apo" und natürlich auch bei anderen Adam's?
Opel teilt die Fahrzeuge in Performensgruppen ein und produziert sie danach und verwendet verschiedene Teile, je nach Gruppe.
"Klein Apo" gehört zur Performensgruppe "J" , bei dieser Gruppe sind zb. keine Lenkwinkelbegrenzer verbaut.
Auch bei anderen Performensgruppen wurden diese Lenkwinkelbegrenzer nicht verbaut.
Man könnte auch sagen, alle die in der COC 17 und 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen stehen haben haben auch diese Lenkwinkelbegrenzer.
Alle die keine 17 oder 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen in der COC stehen haben haben auch keine Lenkwinkelbegrenzer verbaut.
Nur mit dieser Lenkwinkelbegrenzung dürfte "Klein Apo" also 17 oder 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen fahren! Das geht aus dem Opel Umrüstkatalog auch so hervor.
Diese Lenkwinkelbegrenzung kann natürlich Nachgerüstet werden!
Aber wiederum ACHTUNG!
Das bezieht sich alles nur auf die im Opel Umrüstkatalog aufgeführten Opel Original Rad- Reifenkombinationen!
Ich habe natürlich sofort nach dem mir die Prüfer das Erklärt bzw. Bestätigt hatten gefragt was nach Ihrer Meinung der Grund dafür ist das Opel und auch andere Hersteller sowas machen.
Was der Grund dieser Lenkwinkelbegrenzungen ist. Die Anwort war:
Es liegt hauptsächlich daran das die Hersteller die Belasstung auf das Fahrwerk, Gelenke, Radlager, Spurstangen in einem bestimmten Ramen halten wollen.
Je größer die Rad- Reifenkombination ist je größer wird auch die Beanspruchung der Teile. Da spielen auch Dinge wie Garantie, Image, Kulanz usw. mit rein.
Bei Fahrzeugen die Werksseitig mit 17 oder 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen ausgeliefert werden dienen diese Teile also hautsächlich der Verringerung der Belastung und somit der Haltbarkeit.
Fahrzeuge die keine großen Rad- Reifenkombinationen haben werden weniger beansprucht, benötigen also die Teile auch nicht.
Natürlich kann es auch bei der ein oder anderen Felgengroße auch dazu beitragen das nichts Schleift wenn man das Lenkrad voll einschlägt.
Beide Prüfer meinten aber das dieses eher selten der Grund ist.
Heißt das jetzt also das "Klein Apo" nur mit Lenkwinkelbegrenzung 17 oder 18 Zoll Rad- Reifenkombinationen fahren darf?
(oder natürlich auch andere Adam's die keine Lenkwinkelbegrenzung haben)
JAein!
Fakt ist:
Opel Original Rad- Reifenkombinationen in 17 oder 18 Zoll dürfen nur mit Lenkwinkelbegrenzung auf dem Adam gefahren werden.
Fakt ist aber auch:
Fremd oder Drittanbieter wie zb. Borbet, ATE, OZ, Brock usw. bieten auch für die Adam's der "kleinen" Performensklassen Rad- Reifenkombinationen in 17 oder 18 Zoll an.
Diese müssen je nach ihrer Größe natürlich teilweise auch vom TÜV oder der DEKRA abgenommen werden.
Das Wichtigste ist aber es gibt in beiden Zollgrößen genug Felgen die auch eine ABE haben. Diese müssen dann auch nicht abgenommen werden.
Richtige Felge mit ABE für den Adam aussuchen, Kaufen, dranbauen, ABE ins Handschuhfach legen und das war es.
In den ABE's die Ich kenne steht auch immer das ein Nachträgliches Eintragen in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.
Da kann es aber Ausnahmen geben! So das man "bei Gelegenheit" das ganze in die Papiere Nachtragen lassen muss.
Fahren kann man die Rad- Reifenkombinationen aber auch so, ohne Änderung der Papiere, erstmal.
Ich hatte bei meiner Befragung der beiden Prüfer als Beispiel natürlich auch zwei Gutachten mit, mit dazugehöriger ABE.
Einmal für eine 7x17ET45 Felge und eine 7,5x18ET40 , beide Gutachten stze ich hier als Dateianhang ein.
ABE B23 707 (47614).pdfGutachten zur ABE Nr47614 BROCK B23.pdfGutachten 18 Zoll.pdf
In beiden Gutachten ist zu sehen das die Felgen für den Adam S-D, Typnr: e1*2001/116*0379*22-.. , KW-Bereich 51-85 ,
bei den dort aufgeführten Reifengrößen keine Reifenbezogenen Auflagen und Hinweise haben.
Nur bei der 18 Zoll Felge hat eine Reifengröße (225/35R18) Reifenbezogene Auflagen und Hinweise.
Alle anderen dort aufgeführten Rad- Reifenkombinationen können gefahren werden per ABE, sie müssen nicht Eingetragen werden.
Ausnahme ist hier die Größe 225/35R18, will man diese Fahren kann man dieses auch, man muss nur nach dem Anbauen und den Umbauten sofort zum nächsten Prüfer und es abnehmen lassen.
So ich hoffe ich konnte etwas für Aufklärung sorgen und das es dem einen oder anderen hilft um Licht ins Dunkel zu bringen.
Ach eins doch noch....
Nein!
Bei Rad- Reifenkombinationen mit ABE müssen keine Lenkwinkelbegrenzungen verbaut sein!
Wenn dieses der Fall wäre würde dieses als Reifenbezogener Hinweis oder Auflage im Gutachten zur ABE aufgeführt sein!