Kaufberatungshilfe gesucht ;)

  • @Ap@'Apophis'


    noch mal die entscheidende Frage: hast du bereits 17Zoll Breifung in der COC oder bereits montiert?


    Die Aussagen sind nur dann zutreffend, wenn du bereits 17 Zoll fährst.


    wenn nicht ...suche die im Opel Umrüstkatalog deinen Motor aus und siehe nach, was bei nicht 17 Zoll erforderlich ist.


    dringend rate ich dir vorher mit TÜV sprechen....denen ist egal was der Brock Mann sagt!


    Habe bei mir damals mit einem AUTEC Mann gesprochen...kannste voll vergessen...

  • @easyslotter


    Zu Deiner Frage, nein weder in der COC stehen 17 Zoll noch waren bereits welche montiert.


    Ich habe ja auch schon geschrieben das ich das alles vorher auch beim TÜV Anfragen werde.


    Ich kenne auch wirklich sämtliche Gutachten und Beschreibungen auswendig könnte man sagen, egal ob sie die Brock Felge betreffen und den Opel Umrüstkatalog.


    Natürlich glaube ich Dir auch was deine Erfahrungen angeht und bin Dir Dankbar für die Warnungen.


    Ich würde aber trotzdem gerne mal gegen Fragen ob deine Felge von AUTEC mit der Du da damals Probleme hattest auch eine ABE hatte für das Fahrzeug auf das Du sie montieren wolltest?


    Gehen wir einfach mal davon aus das ich nicht jemand wer der sich für Autos interesiert
    und nicht in einem Forum angemeldet wer in dem man viel Infos für sein Fahrzeug bekommt.
    Der nicht selbst weiß das es da Modell mit Begrenzung gibt.


    Ich würde einfach nur als Adamfahrer mit andere Felgen holen wollen, von nix weiter ne Ahnung.
    Gehe also ins Netz finde dort einen Hersteller von alufelgen und rufe diesen an. Der sagt mir ich habe hier eine Felge für ihr Fahrzeug die hat eine ABE und sie brauchen nix Umbauen da keine Auflagen vorhanden, führen sie nur die ABE im Fahrzeug mit.


    Ich denke mal kein Hersteller würde eine Felge verkaufen mit ABE die bei Volleinschlag schleift oder sowas,
    schließlich würde es nicht lange dauern bis sich der erste Kunde beschwert und das bekannt wird.


    Setzen wir vorraus die Felge passt und wird also erstmal von mir gefahren. Was passiert jetzt....., bei einer Kontrolle der Polizei würde nix Auffallen, da ich für die ja die ABE hätte und vorzeigen würde. Erst beim kommenden TÜV Termin könnte sowas Auffallen und dann...?


    Klar bin ich als Fahrzeugführer für mein Fahrzeug verantwortlich, aber in so einem Fall würde die Sache vor Gericht landen.
    Da ich als Verbraucher agumentieren würde das die Felge schleißlich vom Hersteller eine ABE hat.
    Ich bin als Verbraucher nicht Verpflichtet diese ABE zu Hinterfragen oder sonst irgendwas.
    Da es sich um ein Amtliches Dokument vom TÜV handelt, dem ich Glauben schenke.
    (Bezogen auf das Gutachten zur ABE der Brock Felge)


    Wo und wie will mir ein Richter da ein schuldhaftes Handeln Nachweisen?


    Aber wie geschrieben..., ich werde weiter auf Antworten von Opel und Dekra warten, mal schauen was die sagen....
    und ich Frage auch beim TÜV nach.....


    Werde dann Berichten...

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
    :377866:
    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup:

  • Ich weiß ja nicht was sich so in den letzten Jahren geändert hat.
    ich kenne das nur so:
    ABE = Eintragungsfrei
    TÜV Gutachten = Vorführung beim TÜV notwendig.


    "Früher": Zulässige Rad-/ Reifenkombinationen waren schon in den Papieren eingetragen. Wollte man eine andere Rad-/ Reifenkombination fahren, gab es zu den Felgen ein Gutachten in dem die für das entsprechende Fahrzeug zulässigen Reifengrößen standen. Dazu die evtl. nötigen Auflagen.
    Wurden die Auflagen ordnungsgemäß eingehalten, gab es das "Amen" vom Tüv und gut war das.


    Heute: COC zum Fahrzeug, in dem die zulässigen Rad-/ Reifenkombinationen stehen. Alles andere ist dann wieder durch das Gutachten der Zubehörfelge und die darin aufgeführten Auflagen abgedeckt.


    Wenn ich das jetzt vergleiche, hat sich nur eins geändert. Heute gibt es ein COC, wo sonst die dinge im Damals noch sogenannten Fahrzeugbrief eingetragen waren.


    Ich erinnere mich auch, das es damals schon bei einer geringen Anzahl felgen die Auflage des Lenkwinkelbegrenzers gab. Das war dann aber auch im Gutachten unter den Auflagen aufgeführt.


    Ich bin auf jeden Fall gespannt was @Apophis von seiner Unterhaltung mit dem TÜV berichten wird.

    VG
    :M&M2_re: :M&M_re: :M&M_li: :M&M2_li:
    ManU & Micha


    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
    Walter Röhrl


    Neu hier? Dann stell Dich doch kurz HIER vor ;)

  • @Apophis


    ich denke mal , du hast dir den Opel Umrüstkatalog heruntergeladen....


    dort steht unter Punkt 2.1 Hinweise für den Fahrzeug Halter:
    Durch den Anbau einer Rad/Reifenkombination welche nicht in der COC enthalten ist, erlischt u.U. die Betriebserlaubnis.....
    ....ist zu einer Begutachtung nach § 19 vorzuführen.


    was das heisst ist klar...du fährst ohne Versicherungsschutz....
    wenn du mal von den "Blauen" kontrolliert wirst, ist die erste Frage : Papiere bitte...dann sieht er das ja garkeine 215/45R17 drin stehen....wenn er gut gelaunt ist, bekommst du eine Mängelkarte, wenn er im Stress ist , legt er das Fzg. still wegen fehlendem Versicherungsschutz...


    verlaß dich nicht auf den FOH...nur die Jung vom TÜV haben auch diesen Katalog.


    Ich habe damals einen Corsa D 1.2 (ohne Sportfahrwerk u. L.Begrenzer) auf 17 Zoll mit der OE Felge umrüsten wollen....
    Das gab eine lange Diskusion mit dem Sachverständigen....wollte erst § 21 also Einzelabnahme machen, hat sich dann aber durch Probefahrten "überreden" lassen , mir diese Kombination nach § 19 einzutragen.


    Danach habe ich auf 7,5x17ET38 Autec Wizzard umgerüstet....beim nächsten TÜV: trotz ABE der Felge wieder Ärger....
    da habe ich gesagt, komm trag ein....und nur 31€ gekostet.


    wünsche dir viel Erfolg bei den geplanten Umbauten!

  • Zitat

    @OmegaBenni


    schon mal diese Umrüstung gemacht...ich schon bei meinem Corsa D....von wegen "Blödsinn"...du Schlaumeier

    selbstverständlich, aber wahrscheinlich hatte ich nur einen Prüfer mit Verstand.
    Bitte nicht immer die Welt verrückt machen und beleidigt sein wenn jemand eine andere Meinung hat :rolleyes:


    Gruß Benni

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • Ich bin auf jeden Fall gespannt was @Apophis von seiner Unterhaltung mit dem TÜV berichten wird.

    Werde ich auf jeden Fall machen :thumbup:

    dort steht unter Punkt 2.1 Hinweise für den Fahrzeug Halter:
    Durch den Anbau einer Rad/Reifenkombination welche nicht in der COC enthalten ist, erlischt u.U. die Betriebserlaubnis.....
    ....ist zu einer Begutachtung nach § 19 vorzuführen.

    Ich hab alle Gutachten vorliegen.


    Wenn Du diesen Umrüstkatalog öffnest sieht man erst drei weiße Seiten,
    die Kundeninformation zum Räder- Reifenumrüstkatalog für Fahrzeuge der Adam Opel AG 01/2015 TÜH-TB 2015-013.00


    Dort steht auf Seite 1 :
    Der Räder- und Reifenumrüstkatalog für Fahrzeuge der Adam Opel AG zeigt werkseitig
    freigegebene Umrüstmöglichkeiten an OPEL Modellen auf und dient als Nachschlagewerk
    sowohl für die OPEL Handelsorganisation als auch für die Technische Prüfstelle für den
    Kraftfahrzeugverkehr zur Begutachtung nach § 19 StVZO Abs. 2. in Verbindung mit § 21 StVZO.


    Im Vorwort des Umrüstkataloges steht auf Seite 3 :
    Der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Technologie- und Umweltzentrum, Werner-von-Siemens Straße 35, 64319 Pfungstadt,
    hat den oben genannten Räder- und Reifenumrüstkatalog für Opel Fahrzeuge für den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erstellt.
    Hier sind Serienbereifungen und auch Umrüstbereifungen der Firma ADAM OPEL AG aufgeführt. Umrüstungen sind in dem aufgezeigten Rahmen möglich.


    Ich meine: Das klingt für mich so das sich beides nur auf original Opel Rad-/ Reifenkombinationen bezieht.
    Dort steht nichts von Fremdherstellern oder Drittanbietern.


    Dort im Umrüstkatalog steht auch natürlich auf Seite 8:
    Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit anderen Rad-/Reifenkombinationen ausgerüstet werden, sind folgende Vorgehensweisen vorgegeben:
    1) Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Fahrzeugpapieren oder in der
    Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) enthalten ist, erlischt eventuell die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
    für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach §19 / §21 StVZO vorzuführen.
    Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.


    Ich meine: Bezieht sich wieder auf die Opelfelgen, die haben halt keine ABE und müssen somit Eingetrage werden.
    Die Brock Felgen haben aber eine Eigene ABE und ein vom TÜV erstelltes Gutachten zur ABE das sie für den Adam ohne besondere Auflagen frei gibt.
    Und das dank der ABE Eintragungsfrei.


    auf Seite 16 des.....steht:
    In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), welche bei Übergabe des Fahrzeuges mitgeliefert wird,
    sind alle freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen aufgelistet.



    Ich meine: Freigegebene original Opel Felgen durch Opel bzw. durch den TÜV im Auftrag von Opel.

    wenn du mal von den "Blauen" kontrolliert wirst, ist die erste Frage : Papiere bitte...dann sieht er das ja garkeine 215/45R17 drin stehen....wenn er gut gelaunt ist, bekommst du eine Mängelkarte, wenn er im Stress ist , legt er das Fzg. still wegen fehlendem Versicherungsschutz...

    Wer er sieht das keine Brock Felge mit 215/45R17 drin steht, wir er hoffendlich Fragen warum nicht. Meine Antwort wird dann sein: "Weil sie eine ABE haben"
    Die ich ihm dann in die Hand drücke, mit Gutachten zur ABE natürlich.
    Warum sollte er....
    1. Die ABE (ein Offizielles Dokument des Kraftfahrt Bundesamt) anzweifeln?
    2. Das Gutachten vom TÜV anzweifeln?

    verlaß dich nicht auf den FOH...nur die Jung vom TÜV haben auch diesen Katalog.

    Der aus meiner Sicht nicht auf die Brockfelgen zutrifft.

    Ich habe damals einen Corsa D 1.2 (ohne Sportfahrwerk u. L.Begrenzer) auf 17 Zoll mit der OE Felge umrüsten wollen....

    ...genau...auf OE Felgen! Nicht auf Felgen von Drittanbietern.
    Diese OE Felgen benötigten warscheinlich auch Begrenzer, zumindestens laut Opel Umrüstkatalog und hatten halt keine eigene ABE oder sowas.

    wollte erst § 21 also Einzelabnahme machen, hat sich dann aber durch Probefahrten "überreden" lassen , mir diese Kombination nach § 19 einzutragen.

    Da die OE Felgen halt kein ABE oder so für den Corsa hatten musste er es halt Überprüfen und Du leider Eintragen lassen.

    Danach habe ich auf 7,5x17ET38 Autec Wizzard umgerüstet....beim nächsten TÜV: trotz ABE der Felge wieder Ärger....

    Wenn diese Felgen eine ABE für deinen Corsa hatten kann ich Deinen Ärger verstehen.
    User OmegaBenni würde warscheinlich jetzt schreiben "Prüfer ohne Verstand"

    da habe ich gesagt, komm trag ein....und nur 31€ gekostet.

    Hätte ich wohl genauso gemacht, wegen 31€ zur nächsten TÜV Station zu fahren nur um einen Prüfer mit Verstand zu finden und Recht zu bekommen hätte warscheinlich länger gedauert und Nerfen gekostet.

    wünsche dir viel Erfolg bei den geplanten Umbauten!

    Danke Dir!
    Ich werde weiter Berichten.

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
    :377866:
    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup:

  • So bei mir gibt es auch schon neues ... habe von einem Bekannten ;) die Barracuda Voltec T6 in 17 Zoll ergattert ...
    die liegen schon beim Lacker und bekommen Ral 9001 ( Cream White ) Farbton ... dann schöne reifen drauf und der sommer 2018
    wird elegant ... so lange kann meine frau mit den originalen üben ...


    für die originalen ist der dip in cream white auch schon da ... sobald das wetter besser wird und ich urlaub haben ...
    werden die gedippt ...


    ick freu mir ... :lol:


    jetzt such ich noch folie in wagenfarbe :evil: