Kaufberatungshilfe gesucht ;)

  • Das Thema sind hier aber die BROCK und nicht die OE-Felgen. In den Brock-Gutachten steht nichts von Lenkbegrenzung. ;)

    So war ja auch mein Gedanke, daß die Angaben im Opel Umrüstkatalog sich nur auf die OE-Felgen beziehen. Wiederum die Angaben im Gutachten der Brock Felge für den Adam gelten und da stehen halt keine..... ?(

    LG Peter :)
    Von klein Apo 8066-apo-re-png auch :m0023:
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    :Apo_li::love: Erstzulassung = 11.2015 / Modelljahr G = 2016 :thumbup:

  • Zitat

    ...richtig...für die Felge stimmt das...aber wenn der 215/45R17 Reifen ins Spiel kommt.....werden die Prüfer den Opel Umrüstkatalog Räder/Reifen zu Rate ziehen..und dann....


    OE 17 ET44
    OT 18 ET 47


    steht alles im Katalog


    Sorry, aber das ist Blödsinn, der umrüstkatalog gilt nur für Opel Original Teile.
    Für die Brock Felgen zählt einzig und allein das Gutachten und die darin beschriebenen Auflagen.
    Gruß Benni

    Herkunft ist gar keine Leistung, darauf stolz zu sein ist Mist!

  • NWX - XJ2 bedeutet natürlich: mit Lenkwinkelbegrenzung.


    Trotzdem bezieht sich das hier ausschliesslich auf die original Opel-Räder, die dort in dem Opel-Umrüstkatalog aufgeführt sind und nicht auf Aftermarket-Nachrüstfelgen.


    Entweder ist im jeweiligen GA des Felgenherstellers die Begrenzung ebenfalls als Auflage aufgeführt, ansonsten ist die nicht erforderlich!


    Viele Grüße

    Matthias

  • @user


    ..fahrt mal mit dem Anliegen 17 Zoll und OE Felge (oder Brock alles mit ABE) wenn nix in der COC stehtzum TÜV und berichtet mir dann...
    Alles was sonst gepostet wurde ist reine Theorie.

  • huhuuuu von wo genau kommst du?Holzminden lässt grüßen :)

    Huhu @OnYou :m0023:


    Na ja, das Wort "Hier" ist in dem Zusammenhang nicht ganz passend :blush2:
    Ich bin in Hannover aufgewachsen und als man dann den Führerschein hatte ist man, da man es damals auf Grund der Spritpreise noch konnte, viel zum Spaß umher gefahren. Am meisten Spaß machte dabei immer die "Spaßfahrten" im Deister, Weserbergland und Harz. Heute wohne ich ca. 40Km nördlich von Hannover, in der Wedemark. Aber Holzminden ist ja nur ein Katzenprung weg, eventuell sieht man sich ja mal :ddd123:


    LG Peter :)
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    Dann erstmal Danke das hier so Angeregt über das Thema
    "Brock Felge bzw. Lenkwinkelbegrenzung, ja/nein oder welches Gutachten ist den jetzt Gültig" geschrieben und Diskutiert wird. :m0007:


    Nur Bitte nicht Kloppen deswegen! :m0018:


    Ich Danke wirklich jedem Einzelnen von Euch :12sssss3: und bin mir Sicher das jeder seine Erfahrungen hat und auch fachliches Wissen dabei ist. :17723:


    Sobald ich weiter Infos zu dem Thema habe, Nachfrage bei Opel bzw. bei der Dekra läuft ja gerade, werde ich natürlich Berichten.
    Bis zum Sommer 2018 hat das Thema eh noch Zeit, vorher werde ich keine neuen Felgen anschaffen.
    Ich werde aber trotzdem die Tage noch zusätzlich eine Mail an die Firma Brock schreiben und die mal befragen.
    Wenn ich von dort eine Antwort habe werde ich natürlich auch sofort Berichten.


    Aber so wie ich mich kenne, bei meinem Glück, bekomme ich eh von Opel, Dekra und Brock unterschiedliche Antwort :iuddt:

    LG Peter :)
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  • So, manchmal geschehen Dinge schneller als man Denkt! :D


    Ein erste Antwort habe ich bereits, da ich gerade mit der Firma Brock telefoniert habe. :12cv3:


    Gesprochen haben wir über die BROCK Felge B23 in 7X17 ET38 mit 215/45R17 Bereifung, für Adam 51-85 KW Modelle (wie im Gutachten beschrieben).


    Erklärt habe ich dem guten Herrn am Telefon das wenn der Adam Werksseitig mit originalen Opel Felgen in 17 Zoll oder auch 18 Zoll ausgerüstet wird immer eine Lenkwinkelbegrenzung mit Verbaut sein muss und wird. Das dieses auch aus dem Opel Umrüstkatalog hervorgeht. :lehrer:


    Natürlich habe ich auch Erklärt das Adam Modell die Werkseitig nicht mit originalen Opel Felgen in 17 Zoll oder 18 Zoll ausgeliefert werden
    auch nicht dieses Lenkwinkelbegrenzung verbaut bekommen.


    Ich habe dem guten Mann gesagt das ich halt etwas Verwirrt bin da die TÜV Gutachten aus dem Opel Umrüstkatalog die Begrenzung fordern
    andererseits aber die BROCK B23 ja eine ABE für den Adam hat und im Gutachten der BROCK B23 nix von Lenkwinkelbegrenzung zu finden ist.
    Es keine Reifenbezogene Auflagen und Hinweise gibt. :gruebel:


    Die Aussage/Antwort der Firma Brock ist ganz klar gewesen.


    Die BROCK B23 hat für den Adam eine ABE und muss nicht Eingetragen werden. :m0045:
    Wörtlich wurde gesagt:
    Nach der Umrüstung die ABE / Gutachten im Fahrzeug immer mitführen, es ist keine Vorführung beim TÜV wegen einer Eintragung nötig" :m0041:


    Es ist auch keine Lenkwinkelbegrenzug nötig, da nicht in ABE / Gutachten der BROCK Felge gefordert. :thumbup:


    Auch alle anderen im Gutachten aufgeführten Reifengrößen wie 195/45R17, 205/45R17, 215/40R17 könnten gefahren werden.


    Ich stelle hier nochmal als Dateianhänge die ABE und das Gutachten ein:adam-forum.de/attachment/6878/ Gutachten BROCK B23.pdf

    LG Peter :)
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  • Hy Peter :m0023:


    Speziell das Thema "RÄDER" hat es aber sowas von in sich :m0033::m0033::m0033:
    Vom Umfang her kann man das Riesenthema RÄDER nicht sofort überblicken und schon garnicht sofort verstehen. :no:
    Die vielen Vorschriften - Verordnungen und "was weiß ich nicht alles ".... :gruebel:
    Da muß man sich doch fast schon zum Fachmann "fortbilden" um da mit nichts und niemand "anzuecken".


    Manni :auto: