Ja, das ist ein leidiges Problem und oft in den Foren im Netz zu lesen. Wieso er das nach der nationalen oder nach einer Kombination aus beiden nicht darf ist mir ein Rätsel, denn...
1. EU-Richtlinien sind nur Vorgaben - was in einem Staat erlaubt, nicht erlaubt bzw. vorgeschrieben ist, ist letztlich immer das was in der jeweiligen nationalen Vorschrift (StVZO) geschrieben steht. Wenn in einer EU Norm etwas anderes steht, dann ist es Sache der Regierung dieses in die jeweilige nationale Vorschrift einzuarbeiten
2.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Prüfer bei der Eintragung der Rad-/Reifen-Kombination zu Gunsten des Halters eine Kombination aus beiden Vorschriften anwenden kann.