Oh Danke Ines
Durch Dich hab ich jetzt etwas mehr Licht ins Dunkel bringen können was die Spurplatten angeht.
Gruß Manni
Oh Danke Ines
Durch Dich hab ich jetzt etwas mehr Licht ins Dunkel bringen können was die Spurplatten angeht.
Gruß Manni
Generell ist es meistens so, dass die Spurplatten, die ein Gutachten haben, solange Eintragungsfrei sind, wie Serienreifen und Serienfahrwerk verbaut sind.
Wird eins von beidem auch geändert, muss man die Kombination der Änderungen eintragen lassen.
Hat man nur Federn mit Gutachten und keine Spurplatten, sind diese oft auch eintragungsfrei.
(Ines)
Extrem viel Ahnung hab ich davon nicht, aber ich musste jedoch mit meinen H&R zum TÜV... auch mit Serienfelgen.
Stand auch im Teilegutachten das eine Abnahme vom TÜV notwendig ist...
Es kommt immer drauf an was dabei ist.
Teilegutachten = Tüveintragung erfolderlich
ABE = keine Tüveintragung erforderlich. Lediglich die ABE mus mitgeführt werden.
Dies gilt aber immer nur für die einzelne Änderung.
Federnsätze mit ABE müssen nciht eingetragen werden. Kombiniere ich die mit Spurverbreiterungen oder auch anderen Flegen, dann greift die ABE nicht mehr.
Die ABE besagt, das schon eine Prüfung mit einem Musterfahrzeug erfolgt ist und somit keine Eintragung erforderlich ist.
Genau... hab das falsch fomuliert und "Gutachten" und ABE verwurstelt.
(Ines)
Hallo @Emporeo und @Old-School,
Wo ich meine federn und Verbreiterung habe fertig verbaut (FOH hat gemacht) bin ich damit zum Straßenverkehrsamt
gefahren und die haben alles in mein Fahrzeugschein eingetragen.
Die Kombination von Federn "und" Verbreiterung mussten eh vom Prüfer abgenommen werden. (dieses war auch beim FOH)
Auch den Benutzung mit den von mir angegebenen Winterräder.
Ich bin nicht so der Fan von 100 Papieren mitschleppen in Handschuhfach.
Gruß Danny
[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/154/132.png]
Genrell hast Du natürlich recht.
Wenn man die Gelegenheit hat, oder es eben muss, ist eine Eintragung immer die "schönere" Vaiante.
Wir wollten nur damit ausdrücken das eine Eintragung nicht immer zwingend notwendig ist
Wenn man keine ABE hat, oder diese auf Grund anderer Verändureung erlischt, und man zum TÜV zu Abnahme geht, bekommt man auch erstmal nur einen Zettel.
Dort steht auch drauf, ob diese Änderung sofort im Schein eingtragen werden muss, oder erst bei der nächsten "Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren", z.B. bei einer Ummeldung oder so etwas.
Seit ca. zwei Jahren braucht man (zumindest in BaWü) nun auch den Fahrzeugbrief für Eintragungen. Warum auch immer. Für alle die finanzieren oder leasen finde ich das äußerst ungeschickt.
Aber ich schweife von den Spurplatten ab...
(Ines)
Ich bin nicht so der Fan von 100 Papieren mitschleppen in Handschuhfach.
Gruß Danny
[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/154/132.png]
Huhu Danny
sehe ich auch so und das führte damals als ich einen Vectra A hatte dazu das der drei KFZ-Scheine hatte.
Den normale halt und dann noch zwei die an den ersten angehäftet waren.
Der Wagen hatte halt so ein paar Umbauten
LG Peter
[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/ablage/154/129.png]
Hallo Manni,
ich sehe Du hast auch 87PS = auch (so wie ich) Trommelbremsen hinten !?
Spurverbreiterung mit TROMMELBREMSE beim Adam: Besonderheiten
LGs,
Thomas