... bin zuvor auch mit "HYUNDAI I30" fremdgegangen . Hatte zuvor nur ""Opel"" gefahren ...
also bin wieder ""back to the roots "" .... gut so
Nebelschlussleuchte Vauxhall
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möchtest du darüber reden.....
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Hat noch jemand eine weisse günstig zu verkaufen oder einen Tip wo ich sie günstig kaufen kann? Bei eBay eines auch direkt 48€
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@carmarvin
frag mal Apophis
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Ja Bitte?
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Ich könnte Dir eine über meinen FOH besorgen, würde 30,05€ + Steuer = ca. 36€ kosten.
+ Versandkosten zu Dir? -
Da wir dann ja auch noch auf über 40€ kommen, schau ich erstmal noch. Es eilt ja nicht. Eventuell kann man das ja mal bei nem Treffen übergeben, dann ist es wenigstens ohne Versand. Aber danke schonmal fürs Angebot.
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Kleine Frage: Ist die weiße Schlußleuchte als Ersatz für die rote Platte legal in D verwendbar? Also nicht Eintragungspflichtig und auch nicht problematisch hinsichtlich etwaiger Polizeikontrollen?
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wenn die Leuchte und das Leuchtmittel eine E-Nummer haben, dürfte das klar sein, oder ist jemand anderer Meinung?
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wenn die Leuchte und das Leuchtmittel eine E-Nummer haben, dürfte das klar sein, oder ist jemand anderer Meinung?
Ich fahre sie ja auch und würde bei einer Kontrolle oder Fragen beim TÜV genau so Agumentieren. Hat alles E-Zeichen = Zugelassen
Ein sehr großer Teil in mir ist sich da aber nicht Sicher und denkt, ist nicht Zugelassen.
Lass uns mal gemeinsam Überlegen...
Auf Wikipedia steht zum ECE-Prüfzeichen
Zitat:
Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Zitat ende.Der sehr große Teil in mir denkt:
Die originale Opel Nebelschlussleuchte, die rote, ist somit das gekennzeichnetes Bauteil mit deutschem E-Zeichen und deutscher Prüfnummer.
Sie wurde als Nebelschlussleuchte geprüft und hat eine ECE-Bauartgenehmigung erhalten. Bauart=Nebelschlussleuchte oder?Die UK Leuchte, englisches E-Zeichen mit englischer Prüfnummer, wurde in England aber als Rückfahrscheinwerfer geprüft
und hat eine ECE-Bauartgenehmigung erhalten. Bauart=Rückfahrscheinwerfer.Auf Wikipedia steht noch weiter,
Zitat:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Zitat ende.Der sehr große Teil in mir denkt:
Verwendungsbereich Opel Nebelschlussleuchte = na was könnte es sein?
Verwendungsbereich UK Rückfahrscheinwerfer = na wer kommt drauf?Also ist die Verwendung der UK Rückfahrleuchte als "Deutsche" Nebelschlussleuchte nicht Zulässig!
Hat der große Teil in mir Recht oder kann jemand den kleinen Teil in mir stärken?