Es sollte nur zeigen das die Streuscheiben von Nebelleuchte und Rückfahrscheinwerfer das Licht unterschiedlich auf die Fahrbahn bringen, bzw. abstrahlen.
wobei beide deutlich sichtbar sind wenn sie eingeschaltet sind. Ob das Licht jetzt in einem leicht anderen Winkel abstrahlt, ist doch komplett egal. Sichtbar sind beide. Die beim TÜV sollen nicht päpstlicher sein als der Papst, ist ja nicht so dass das jemanden umbringen könnte. Ausserdem hat man bei Nebel sowieso die Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anzupassen