Glaube eigentlich eher weniger das es unterwegs auffallen wurde.
Rein Optisch, die zwei roten Leuchten, würde es ersteinmal nicht so schnell auffallen, daß stimmt schon.
Das Problem kommt aber, gerade Nachts besonders, wenn man den Rückwärtsgang einlegen würde.
Dann würde es nach hinten rot Leuchten und das ist nicht nur Verboten als Rückfahrleuchte sondern fällt sofort auf!
Jeder Streifenwagen wird einen Anhalten und Fragen warum das beim Rückwärtzfahren rot und nicht weiß Leuchtet.
Da müsste man nicht erst auf den kommenden TÜV Termin warten.