Wenn Du die H&R Federn verbaut hast und die in der H&R ABE eingetragene Serien Rad- Reifenkombi änderst erlischt natürlich die H&R ABE,
auch die ABE der Brock Felgen würde ihre Gültigkeit verlieren. Die Gutachten die an beide ABE's angehängt sind behalten natürlich ihre Gültigkeit.
Beides, Federn und Brockfelgen, muss dann von TÜV/Dekra abgenommen/eingetragen werden.
Die nüchterne Antwort die Du vom TÜV bekommen hast würde mich nicht beunruhigen.
Ich denke das beides ohne Probleme abgenommen/eingetragen wird und Du da kein Geld in den Sand setzt.