Deshalb frage ich ja nach, um es zu verstehen.
Wobei ich Deinen ersten Satz nicht so ganz verstehe ....
ZitatBein einfordern
?
Mir leuchtet auch nicht ein, wenn der Eintrag Spurverbreiterung schon existiert,
warum dann nach Tieferlegung nochmal eine Abnahme erfolgen soll, denn in den
Papieren steht doch nur, dass die Spurverbreiterung mir den 18" Felgen gefahren werden
dürfen und die Nr. der Scheiben.