Ich gehe einmal davon aus das du schon ab Werk die RDKS im Fahrzeug hast, wenn jetzt in deinem Fahrzeugschein steht das die Typprüfung nach dem 01.11.2012 statt gefunden hast, so mußt du das auch bei den Winterreifen drin/dran haben. Mir ist auch bewußt, dass dies im Moment nicht nicht überprüft wird, allerdings kann man davon ausgehen dass falls man mal einen Unfall haben sollte, sich die Versicherung ja gerne aus der Verantwortung ziehen möchte, und da ist ja so etwas ein willkommener Grund. So nach dem Motto, ihr Reifendruck war wahrscheinlich nicht in Ordnung deswegen ist ihr Wagen ausgebrochen..........
Gruß Holger
Noch keiner der meine Frage beantwortet hat
Das was du schreibst ist mir natürlich schon bewusst.