Müssen alle Opel Adam mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein?

  • Kann jemand sagen, wie sich der kleine Adam bei fehlenden RDKS Sensoren verhält?
    Also wie sieht die Warnung aus (akustisch, optisch, wie lange etc)...


    Bin noch schwer am überlegen ob ich meine Winterreifen mit rdks kaufe.

    Adam Slam 1.0 115PS


    Intellilink, DAB+, Infinity, Vollledersitze, Automatischer Einparkassistent, großes Sichtpaket, Flexfix inkl Erweiterung, Panoramadach, LED Innenbeleuchtung, Zweihornhupe, ...

  • Kann jemand sagen, wie sich der kleine Adam bei fehlenden RDKS Sensoren verhält?
    Also wie sieht die Warnung aus (akustisch, optisch, wie lange etc)...


    Bin noch schwer am überlegen ob ich meine Winterreifen mit rdks kaufe.


    Ich gehe einmal davon aus das du schon ab Werk die RDKS im Fahrzeug hast, wenn jetzt in deinem Fahrzeugschein steht das die Typprüfung nach dem 01.11.2012 statt gefunden hast, so mußt du das auch bei den Winterreifen drin/dran haben. Mir ist auch bewußt, dass dies im Moment nicht nicht überprüft wird, allerdings kann man davon ausgehen dass falls man mal einen Unfall haben sollte, sich die Versicherung ja gerne aus der Verantwortung ziehen möchte, und da ist ja so etwas ein willkommener Grund. So nach dem Motto, ihr Reifendruck war wahrscheinlich nicht in Ordnung deswegen ist ihr Wagen ausgebrochen..........


    Gruß Holger

  • Speedypower
    Bitte keine Sorgen machen.Hat alles seine Richtigkeit.Eine Nachrüstung für deinen ADAM ist nicht nötig.
    Ein Problem kann es mit Lagerwagen werden, die nach dem 1.11. erstzugelassen werden.Ein nachrüsten ist nicht möglich.
    demzufolge wird es noch eine riesige Anzahl Tageszulassungen bis zum 1.11. geben. :totlachen:


    Gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments Nr. 661/2009 besteht für alle erstzugelassenen Opel Neuwagen
    spätestens ab dem 1. November 2014 RDKS-Pflicht (deutsch: RDKS/Reifendruck-Kontrollsystem; englisch:
    TPMS/Tire Pressure Monitoring System).


  • Hallo Zipfel,


    Das was du schreibst ist richtig. Leider steht dort aber auch das ALLE Fahrzeuge deren Typ Zulassung nach dem 01.11.2012 erfolgt ist auch über dieses System verfügen MÜSSEN !!! Und da unser schönes Wägelchen seine Typ Zulassung erst im Juli 2013 erhalten hat (ist ja ein Gasbomber) muss er laut dieser EU Verordnung auch darüber verfügen. Ich denke auch mal das da was nicht stimmt, ansonsten könnte Opel mir das ja schriftlich geben. Was aber bisher abgelehnt wird. Sobald ich ein Schriftstück entweder von der Adam Opel AG oder vom KBA in den Händen halte worin mir bestätigt wird dass ich es nicht brauche ist für mich alles gut, vorher nicht.


    Gruß Holger

  • Das was du schreibst ist richtig. Leider steht dort aber auch das ALLE Fahrzeuge deren Typ Zulassung nach dem 01.11.2012 erfolgt ist auch über dieses System verfügen MÜSSEN !!! Und da unser schönes Wägelchen seine Typ Zulassung erst im Juli 2013 erhalten hat (ist ja ein Gasbomber) muss er laut dieser EU Verordnung auch darüber verfügen. Ich denke auch mal das da was nicht stimmt, ansonsten könnte Opel mir das ja schriftlich geben. Was aber bisher abgelehnt wird. Sobald ich ein Schriftstück entweder von der Adam Opel AG oder vom KBA in den Händen halte worin mir bestätigt wird dass ich es nicht brauche ist für mich alles gut, vorher nicht.



    Alles wird gut. :ßßßiut::17723:

  • Zitat


    Und da unser schönes Wägelchen seine Typ Zulassung erst im Juli 2013 erhalten hat (ist ja ein Gasbomber) muss er laut dieser EU Verordnung auch darüber verfügen.


    Das Typzulassungsdatum hat übrigens nix mit LPG zu tun. Bei unserem 1.2 ohne LPG mit EZ 1/14 steht der 17.10.13 drin. Gedanken mache ich mir darüber aber ehrlich gesagt nicht - IMHO ist das im Zweifelsfall ein Problem von Opel und nicht meins, da dies ziemlich sicher einen versteckten Mangel darstellen dürfte.


    Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk

  • Ich verstehe den Artikel und die Antwort von Zipfel folgendermaßen:
    Alle Adam, die vor dem 1. November (und vor der serienmäßigen Ausstattung) gebaut und erstzugelassen wurden, brauchen keine Reifendrucksensoren. Fahrzeuge, die z.B. 2013 (ebenfalls vor der serienmäßigen Ausstattung) gebaut wurden, aber erst im November 2014 zugelassen werden (warum auch immer), müssten nachgerüstet werden (aufgrund der Typgenehmigung). Alles, was jetzt bestellt und gebaut wird, hat die Sensoren eh serienmäßig und scheitert maximal an den Kosten für die Winterreifen.


    Kurzfassung:

    • Gebaut vor RDK-Ausstattung, zugelassen vor dem 1.11. = Keine Pflicht
    • Gebaut vor RDK-Ausstattung, zugelassen NACH dem 1.11. = Pflicht
    • Gebaut nach RDK-Ausstattung, zugelassen vor dem 1.11. = Keine Pflicht
    • Gebaut nach RDK-Ausstattung, zugelassen NACH dem 1.11. = Pflicht

    Opel hat nur frühzeitig mit dem Einbau ab Werk begonnen, damit die Wagen auch einige Zeit ohne Zulassung beim Händler stehen und dennoch ab dem 1.11. noch verkauft werden können.

  • Danke NX1701


    Kurz gesagt: Typgenehmigung hat nichts mit dem Datum unter Punkt 6 zu tun, sondern wann die ABE für dieses Fzg. erteilt worden ist.