Müssen alle Opel Adam mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein?

  • hallo zusammen,
    ich finde es gut, dass Holger dieses Thema hier platziert hat. Es ist schon spannend, was hier nun richtig ist? ?(
    Bin auch gespannt, welche Antwort von Opel kommt? ;)
    Gruss
    Manfred

    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 07.2013 - Fire Red / Midnight Black
    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 05.2018 - Arden Blue / Light Grey

  • Für mich ist es wichtig das jetzt zu klären. Ich habe keine Lust in ein paar Jahren keinen TÜV mehr zu bekommen nur weil irgend ein cleverer Prüfer sich auskennt. Und falls hier ein Fehler von Opel vorliegen sollte, so müßte Opel auch für Abhilfe sorgen. Garantie sei Dank!
    Wenn aber die Garantie abgelaufen ist wird es erfahrungsgemäß sehr schwierig. Und deswegen kläre ich es jetzt!


    Gruß. Holger

  • Nachdem ich auf meine Anfrage bei Opel nach mittlerweile 8 Tagen noch keine Antwort bekommen hatte, habe ich mal angerufen.
    Sehr Interessant....... Die Dame am anderen Ende der Leitung meinte, woher ich den wissen wollte, dass unser Adam kein Reifendruckkontrollsystem an Bord hätte? ....... Ja woher nur.... Wahrscheinlich ist es Inkognito an Board..... Das wird's sein.


    Ich habe ihr dann erklärt warum ich mir sicher bin, das unser Adam kein RDKS an Board hat, und Sie gab mir eine Bearbeitungsnummer und will sich nun Innerhalb von 5 Werktagen wieder mit einer Antwort bei mir melden. Da bin ich aber mal gespannt.


    Gruß Holger

  • Vieleicht ist es ja über die ABS Sensoren nachrrüsstbar

    Gruß Gerhard


    Adam Slam 1.4, 100 PS, Chocolate Brown, 16" Boomerang Alufelgen, autom. Parkassistent, InteliLink, Sichtpaket2 , FlexFix Fahrradträger, Infiniti Soundsystem, DAB+, Dachspoiler, usw Bestellt am 04.10.2013 | Geliefert am 14.11.13 | Zugelassen am 20.11.2013

  • Für das RDKS wird ein Steuergerät benötigt und damit sind wir wieder beim Thema "personalisierter Kabelbaum".


    Gruss Sonne :staunen:


    Genau so etwas denke ich mir auch, und deshalb wird mir Opel bestimmt schreiben, das unser Adam das nicht haben muss.
    Allerdings lasse ich dass dann von unserem Anwalt prüfen. Nicht das wir den Wagen irgendwann deswegen nicht mehr verkauft bekommen
    Weil wenn das Stimmen sollte was ich nicht hoffe, erlischt die Betriebsgenehmigung und dann dürfte unser Adam in Europa nicht mehr auf die Straße!


    Es bleibt spannend........


    Gruß Holger

  • Hallo Holger.


    Ich kann deine Verunsicherung verstehen , glaube aber nicht das die Betriebserlaubnis irgendwann wegen diesem Problem erlischt. Sicherlich willst du Klarheit und das ist auch gut so aber da du bestimmt nicht allein bist wird es eine Lösung geben(müssen).


    Gruss Sonne

  • Update.....
    Am vergangenen Freitag habe ich dann mal einen Anruf vom Opel Info Service bekommen.
    Mir würde telefonisch mitgeteilt, dass es eine EU Richtlinie geben würde, wonach alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 01.11.2014 über ein Reifendruck Kontrollsystem verfügen müssen (tolle Info das wußte ich ja schon lange, sonst hätte ich meine Anfrage ja garnicht gestartet) und unser Adam da nicht drunter fallen würde. Die Dame am Telefon meinte das Sie diese Information von der Opel Rechtsabteilung bekommen hätte.


    Auf meine eigentliche Frage und das war eigentlich das wichtigste wurde garnicht eingegangen. Als ich dann darum gebeten habe mir dass ganze Schriftlich zuzusenden meinte die Dame nur "Das sind Opel Interne Vorgänge" und Sie könnte mir das nicht schriftlich geben. Nur erzählen kann man ja viel, und was man nicht schriftlich hat existiert nicht. Da ich bis heute (3 Arbeitstage später) noch keine Mail von Opel bekommen habe, gehe ich mal davon aus dass nix mehr schriftlich kommt.


    Als nächstes werde ich dann mal da Anfragen wo die Typgenehmigung erteilt worden ist. Hoffentlich findet sich beim KBA ein zuständiger Beamte.


    Gruß Holger :1145:

  • 1. Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?


    Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.


    2. Brauchen auch Geländewagen und Wohnmobile ein RDKS?


    Die Vorschrift erfasst die Klassen M1 und M1G, das sind alle Pkw und Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie Geländewagen.


    3. Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug mit RDKS ausgestattet ist?


    An der entsprechenden Taste im Cockpit oder am kurzen Aufleuchten der Warnleuchte beim Anstellen der Zündung.


    4. Benötigen alle Reifendruckkontrollsysteme teure Funksensoren in den Rädern?

    Nein, die einfachen indirekten Messsysteme kommen ohne Luftdrucksensoren aus, reagieren aber wesentlich träger und sind weit weniger genau.


    5. Müssen auch Winterräder oder Ersatzräder mit Reifendruckkontrollsensoren ausgerüstet sein?

    Nur bei direkt messenden Systemen müssen auch die Winterräder mit Sensoren ausgestattet werden. Reserveräder müssen nicht ausgerüstet werden.


    6. Kann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?

    Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.


    7. Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?


    Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.


    8. Bin ich verpflichtet, die teuren Originalsensoren der jeweiligen Automarke zu verwenden?


    Nein, auch Zubehör-Sensoren sind zulässig – aber nicht immer günstiger als die oft subventionierten Originalteile.


    9. Um wie viel teurer wird die Erstanschaffung eines Winterreifensatzes?


    Teurer wird es nur bei direkt messenden Systemen. Vier Sensoren sind inklusive Einbau ab rund 200 Euro zu haben.


    10. Wie lange können die Reifendrucksensoren eingesetzt werden?


    Die Hersteller nennen Zeiträume von rund sechs bis sieben Jahren oder 100.000 bis 150.000 Kilometern. Dann ist die Batterie verbraucht, die Sensoren müssen komplett ersetzt werden.


    11. Müssen in Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. November RDK-Systeme nachgerüstet werden?

    Nein.


    12. Wie kann ich die nun deutlich längere Wartezeit beim Reifenwechsel verkürzen?


    Informieren Sie Ihren Reifenhändler frühzeitig über Ihren Wechselwunsch. So kann er die notwendigen Teile bereits bestellen, vorbereiten und dann direkt einbauen. Die wichtigsten Fahrzeugdaten finden Sie im Fahrzeugschein.


    13. Wie kann ich herausfinden, welche Sensoren in meinem Fahrzeug eingebaut sind?


    Beim Autohändler Ihrer Marke, im Reifenfachhandel oder unter www.reifendrucksensor.info. Hier können Sie ganz bequem die wichtigsten Eckdaten zu ihrem Fahrzeug eingeben und bekommen im Anschluss den passenden Reifendruck-Kontrollsensor inklusive Herstellernamen, Artikelnummer und Sensor-ID angezeigt. Diese Informationen können Sie dann an ihre Werkstatt weitergeben, welche das RDKS bestellen und direkt mit dem Wechsel auf die Winterreifen installieren kann.


    Quelle: Auto-Motor-Sport

    ADAM "Glam" 1.2 | Midnight Black | Dachpaket u. Grillspange Chocolate Brown | 17" Roulette | Sportfahrwerk | Parkpilot | OPC Dachkantenspoiler | OPC Blinker
    Bestellt: 11.04.2014 | unverb.Liefertermin: 23. KW | Abholung: 18.06.2014



    +++ :lehrer: Widerstand gegen dieses Posting ist zwecklos! :lehrer: +++

    Einmal editiert, zuletzt von Röhrchen ()

  • Genau auf diesem oben zitierten Artikel bezog sich meine Anfrage an Opel. Leider war die Antwort wie bereits geschrieben ungenügend!
    Ich habe mittlerweile auch Auto Motor und Sport angeschrieben, leider bisher ohne Antwort. Den Gesetzestext habe ich auch studiert. Ich warte mal diese Woche ab, danach werde ich sowohl Opel per Post als auch die KBA (Kraftfahrtbundesamt) als zuständige Behörde Anschreiben.


    Gruß Holger :1145: