Müssen alle Opel Adam mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein?

  • Hallo Zusammen!


    Ich bin gerade etwas durcheinander. In der aktuellen Auto Motor und Sport steht auf Seite 136-138 ein Bericht über Reifendruckkontrollsysteme.
    Dort steht geschrieben, dass alle ab dem 01.11.2014 neu zugelassenen Kraftfahrzeuge der Klasse M1 sowie alle Fahrzeuge die Ihre Typgenehmigung nach dem 01.11.2012 erhalten haben mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein müssen!


    Das bedeutet, dass auch ALLE Opel Adam mit einem solchen System ausgestattet sein müssen!
    Der Adam wird in dem Artikel auch ausdrücklich genannt! Wenn man im Netz sucht, findet man noch mehr Beiträge zu diesem Thema und überall steht es genauso geschrieben. In unserem Fall würde die Typprüfung im Juli 2013 durchgeführt somit müßte unser Adam das RDKS haben, hat er aber nicht......


    Wer von den wissenden hat den hier mal eine genaue Info, am besten von Opel.


    Vorab schon mal vielen Dank!


    Übrigends, bei Fahrzeugen welche das RDKS haben müßen wird es spätestens beim ersten TÜV Besuch Probleme geben, da dass nicht vorhandene System einen Mangel darstellt! Nur mal so zur Info.....


    Gruß Holger

  • Hallo Holger,


    die Typengenehmigung für unseren Adam gibt es bereits seit 2001, als der S-D Plattformtyp genehmigt wurde. D.h. für alle Adams gilt der 01.November2014 als Stichtag für den Tag der Zulassung, ab dem das System an Bord sein muss.


    Der Adam basiert auf dem Corsa D, darum wird auch das alte klimaschädliche Kältemittel R134a verwendet und nicht das neue umstrittene R1234yf... sorry, ist etwas OT, aber erklärt vielleicht auch unsere "alte Schüssel" :totlachen:
    Darum behalten alle heute existierenden Adams ihre Zulassung und Gültigkeit und es muss keiner Nachrüsten.
    Opel hat glaube ich mit Umstellung auf das Modelljahr 2014 alle Adams bereits mit RDKS ausgestattet.


    Also, keine Panik :thumbup:


    Gruß
    Dirk


    EDIT
    das mit 2001 ist unter Vorbehalt zu sehen...


    Der Punkt 6 im Teil 1 der Fahrzeugpapiere besagt das Datum der Typgenehmigung.


    Sorry
    Gruß
    Dirk

  • Jap fast alle Modelljahr sind mit rdks ausgestattet worden....auch unserer....
    Und Stichtag ist Nov2014....alles davor kann, muss aber nicht mit rdks von Serie aus ausgestattet werden

  • EDIT
    das mit 2001 ist unter Vorbehalt zu sehen...


    Der Punkt 6 im Teil 1 der Fahrzeugpapiere besagt das Datum der Typgenehmigung.


    Hallo Dirk,


    Genau dass ist der Punkt. Das unter Punkt 6 in Teil 1 der Zulassungbescheinigung angegebene Datum ist maßgebend. Und da steht bei unserem kleinen LPG Adam der 11.07.2013. und dieser Termin liegt definitiv nach dem 01.11.2012.


    Ich Persöhnlich denke nicht das wir nachrüsten müssen, aber denken und Wissen sind ja bekanntlich 2 Unterschiedliche Dinge.



    Was dass Kältemittelthema betrifft, so verwenden viele Hersteller entgegen den Gesetzlichen Vorschriften noch das alte K ältemittel, da dass neue sozusagen "Brandgefährlich" ist.


    Es bleibt also Spannend!


    Gruß Holger


    P.S. Ich habe mal eine Anfrage an Opel gestartet, das wird die ja sicherlich auch Interessieren das laut AMS alle Adam das System haben müssen, aber die meisten es nicht drin haben.......

  • Ich habe das Thema RDKS mal gegoogelt, da es mich dann noch neugierig gemacht hat. Laut einem Artikel "tagesspiegel" ist die Situation folgende:
    1.) Alle NEUZULASSUNGEN ab dem 1. November 2014 müssen ein RDKS haben und
    2.) Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung nach dem 01.11.2012 müssen ab Werk ein RDKS haben


    Das heißt für mich: Ich brauche kein RDKS, da zu 1.) meine Erstzulassung im August 2013 war und zu 2.) die Typengenehmigung vorher stattgefunden hat. Sollte das nicht so sein, wie es bei Speedypower zu sein scheint, müsste Opel nachrüsten.

  • In der Auftragsbestätigung für meinem SLAM steht RDKS Serie ab Produktionswoche 15/2014

  • Hallo zusammen,


    bei uns steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Punkt 6 das Datum 15.10.2012


    Gruss
    Manfred

    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 07.2013 - Fire Red / Midnight Black
    Adam Jam 74 KW 100 PS - EZ 05.2018 - Arden Blue / Light Grey

  • Ich habe das Thema RDKS mal gegoogelt, da es mich dann noch neugierig gemacht hat. Laut einem Artikel "tagesspiegel" ist die Situation folgende:
    1.) Alle NEUZULASSUNGEN ab dem 1. November 2014 müssen ein RDKS haben und
    2.) Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung nach dem 01.11.2012 müssen ab Werk ein RDKS haben


    Das heißt für mich: Ich brauche kein RDKS, da zu 1.) meine Erstzulassung im August 2013 war und zu 2.) die Typengenehmigung vorher stattgefunden hat. Sollte das nicht so sein, wie es bei Speedypower zu sein scheint, müsste Opel nachrüsten.



    Genau so sehe ich das auch! Ich denke mal das es alle Opel Adam mit LPG Motor betrifft, da diese Fahrzeuge erst im Juli 2013 eine EG Betriebsgenehmigung erhalten haben. Stellt sich allerdings die Frage wie diese Betriebsgenehmigung erteilt werden konnte, da Dass Fahrzeug nicht den Vorschriften bezüglich RDKS entspricht.


    Jetzt bin ich mal gespannt was da wieder bei rauskommt und vor allem wer die Kosten trägt falls nachgerüstet werden muss, und da stellt sich die Frage ob das überhaupt nachgerüstet werden kann....


    Gruß Holger

  • Ich mache mir erst einen Kopf, wenn es soweit ist sich auf zuregen. Bis dahin abwarten und Tee trinken. Da wird aus Brüssel bestimmt noch was kommen.