Soo, ich habe es selbst nochmal ünerprüft weil es mich doch sehr interessiert hat
Laut § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG darf das antliche Kennzeichen nicht verschmutzt oder zusammengefasst mit jeglicher Art von Folie oder Sontigem be-/überklebt werden.
Schade eigentlich