Inspektionskosten? Opel AdAm Service - Preis und Infos

  • Hallo , :bye: ,


    Wie ich bereits in den anderen Thread geschrieben habe das Bobby Car beim FOH gewesen ist für TÜV und Inspektion, ist mir ein ding in der Rechnung aufgefallen.
    Inspektion war der letzte was den Opel Flat angeht , aber bei der Auflistung von der Rechnung was TÜV und AU angeht finde ich den Satz, " Hierdurch ist ein Motorschaden nicht auszuschließen ! " schon ein wenig.......... :gruebel:


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    Wie wurde es aussehen wenn hierdurch wirklich mal bei jemanden der Motor kaputt geht, oder ein Schaden bekommt?
    Wurde derjenige auf den kosten "sitzen bleiben" ?
    Ich sehe es ein wenig so, damit den Händler hiermit "außen vor" ist.
    Obwohl ich diesen Satz auch erst lesen wenn der TÜV und AU fertig ist und ich der Rechnung bekomme.


    Gruß Danny :iu555t:
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    :black_re:

    :auto: Adam fahren macht süchtig. Zu Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren sie bitte ihren FOH :auto:

  • Wie wurde es aussehen wenn hierdurch wirklich mal bei jemanden der Motor kaputt geht, oder ein Schaden bekommt?
    Wurde derjenige auf den kosten "sitzen bleiben" ?

    ... das ist eine gute Frage! Die nächste Frage ist, ob man die Haftung für sowas mit so einem kleinen "Satz" :m0005: einfach ausschliessen kann/ darf... :acute:

    :browny_re: Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann :browny_li:



    :377866::m0017:

  • Hallo, :bye:

    ... das ist eine gute Frage! Die nächste Frage ist, ob man die Haftung für sowas mit so einem kleinen "Satz" :m0005: einfach ausschliessen kann/ darf... :acute:

    Sehe ich auch so.
    Dabei denke ich das es bei ein "neueren" Pkw natürlich nicht ganz so schnell zutrifft, als wenn ein Pkw vorhanden ist der bereits alt ist und sagen wir mal 150 Tkm auf den Tacho hat. Hier wird es wohl eher den Fall sein "das es" passieren "könnte".


    @Little Rocky: Es geht immer solange gut bis was passiert, und dann haben wir den Salat, bzw geht das Theater los.........


    Gruß Danny :iu555t:
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  • ... das ist eine gute Frage! Die nächste Frage ist, ob man die Haftung für sowas mit so einem kleinen "Satz" :m0005: einfach ausschliessen kann/ darf... :acute:

    Kann man nicht - wäre das so einfach, wären Hersteller im Dauer-Grinse-Modus. Zunächst ist von einer Haftungsbeschränkung dort nichts zu lesen - streng genommen handelt es sich um einen schlichten Hinweis, dass ein Motorschaden passieren kann, mehr nicht. Da das BGB mit seinen Vorschriften dispositiv ist, bedarf es bei einem Ausschlussverlangen einzelner Vorschriften deren Abbedingung im Vertrag. Ist das zwischen den Parteien nicht vereinbart gelten die gesetzlichen Regelungen, welche eine Haftung nicht ausschließen.


    Hier ist aber viel interessanter, dass alle Fahrzeughersteller ihre Fahrzeuge im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, die eben auch von Zeit zu Zeit eine AU mit bestimmten Vorgaben hinsichtlich Motordrehzahl usw. vorsieht, zu produzieren haben. Ein Sachmangelhaftungsausschluss, der darauf abzielte sich des potenziellen Risikos eines Motorschadens bedingt durch eine AU zu entziehen wäre eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, mit der Folge, dass eine solche Bestimmung unwirksam wäre.


    Abgesehen davon - sollte das tatsächlich mal jemandem passieren, würde derjenige sein Recht ausschließlich vor Gericht bekommen. Davon könnt ihr ausgehen. :whistling:

  • Ich denke schon, dass das geht. Es wird sicher überall ausreichend auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen. Und das wäre ja auch zu geil! Oller Motor, TÜV-hopping und zack wird einem ein neuer Motor oder zumindest eine hübsche Reparatur spendiert. Der TÜV wäre fast umgehend Geschichte, da das keiner mehr anfassen würde. Wäre der TÜV hier in der Haftung, würde mich das doch sehr überraschen.

  • Ich denke schon, dass das geht. Es wird sicher überall ausreichend auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen. Und das wäre ja auch zu geil! Oller Motor, TÜV-hopping und zack wird einem ein neuer Motor oder zumindest eine hübsche Reparatur spendiert. Der TÜV wäre fast umgehend Geschichte, da das keiner mehr anfassen würde. Wäre der TÜV hier in der Haftung, würde mich das doch sehr überraschen.

    Den TÜV meinte ich auch nicht - die Hersteller können das nicht so einfach ausschließen, schon gar nicht über AGB. Diese unterliegen der Prüfung nach §§ 305 - 310 BGB und dürfen als solche nicht dazu missbraucht werden, den Verbraucher unangemessen zu benachteiligen.


    Den Schluss dahin benötigt man jedoch nicht, da ein Hersteller, der ein Produkt ausliefert, welches nicht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen steht, dieses nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln liefert - siehe § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Aus dieser (und weiterer Normen) lässt sich dann ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers herleiten - und das ist auch gut so.


    Fast ausschließlich ist es jedoch so, dass ein Verbraucher weder seine Rechte kennt, noch einschätzen kann, ob diese dann auch durchsetzbar sind. Spätestens beim Prozesskostenrisiko knicken die meisten ein, leider.

  • Die Hersteller sitzen außerhalb der Garantie oder Gewährleistung doch gar nicht mehr im Boot. Alle Hersteller bauen Motoren, die zu einer AU geeignet sind. Wieso, weshalb und warum ein Motor bei einer AU geflogen ist, wird man dann im Einzelfall feststellen müssen. Und ich bin mir sehr sicher, dass es genügend Rechte auf der Seite der Hersteller gibt. Falls mir das mal passieren sollte, dann würde ich auch einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten...aber ehrlich gesagt rechne ich mir keine Chancen aus. Außerdem: Ein Motor der bei einer AU fliegt, wäre auch bald im normalen Betrieb verreckt. Wäre das mit dem Ersatz so einfach, dann wären den Betrügern Tür und Tor geöffnet.

  • Wir reden ein wenig aneinander vorbei. Lassen wir eine Garantie mal außen vor (diese ist eine Sache für sich) hast du Recht, dass ein Hersteller nur im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung für Mängel haftet (Beweislastumkehr außen vor), solange nachgewiesen ist, dass er sein Produkt im Rahmen der geltenden Vorschriften produziert hat.


    Tut er das nicht (gleich aus welchem Grund) und versucht über AGB oder auch individualvertragliche Regelungen eine Haftung auszuschließen, wird er damit scheitern (siehe oben genannte Vorschriften). Das wäre möglicherweise eine arglistige Täuschung.

    Ein Motor der bei einer AU fliegt, wäre auch bald im normalen Betrieb verreckt.

    Hiermit hast du absolut Recht - und genau aus diesem Grund, ist der Satz auf der Rechnung oben obsolet. Denn der TÜV ist mit der technischen Überwachung der Fahrzeuge, sowie der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit An- und Umbauten beauftragt. Er kann und soll jedoch auch gar nicht so "tief" in ein Fahrzeug schauen, um zu erkennen, ob irgendein Sachmangel am Fahrzeug vorliegt, der zu einem kapitalen Motorschaden führt (und der durch den Hersteller zu vertreten war). Daher ist sich im Falle eines Falles dieser Art für einen Schadensersatzanspruch auch nicht an den TÜV zu wenden. Aber es betrifft eben auch nur diese, hier angesprochene, sehr enge Fallkonstellation.


    Dass das einfach wäre habe ich nicht behauptet. Ich versuche nur die Möglichkeiten die es gibt verständlich darzulegen und das ein Hersteller eben nicht alles ausschließen kann. Ich studiere Jura seit einigen Semestern und du magst nicht glauben, welch verstrickte Konstellationen da möglich sind und welche Rechtsfolgen diese bedingen. Da gibt es so einige :floet: für unterschiedlichste Anwendungsfälle.


    Abschließend sei zur Beruhigung gesagt - Hersteller unterliegen den selben Rechten und Pflichten wie du als Verbraucher - sie mögen mächtig sein, aber niemand ist ungleich vor dem Recht. Ich könnte euch noch zwei treffende Beispiele bringen, die ein absoluter Volksirrtum sind - aber das gehört hier nicht in diesen Thread, deshalb :ifffut: