wow das doch so viel raus zu holen ist :O ... was hat das noch gleich gekostet?
juckt mich ja schon auch das Phase 1 Tuning rein zu scheuern, wenn da nicht meine Werksgarantie wäre -_-
wow das doch so viel raus zu holen ist :O ... was hat das noch gleich gekostet?
juckt mich ja schon auch das Phase 1 Tuning rein zu scheuern, wenn da nicht meine Werksgarantie wäre -_-
das Phase 1 System ist aber nicht das, welches nicht in der STvo verboten ist oder???
Jede Veränderung die am Steuergerät eines Autos eine mehr Leistung bringen müssen damit sie im Straßenverkehr benutzt werden dürfen eingetragen werden, heißt wenn es kein TÜV Gutachten gibt mit dem man die Mehrleistung eintragen kann ist ist im Straßenverkehr nicht zugelassen und die Betriebserlaubnis erlischt. Nach meinen Infos gibt es bei EDS keine Möglichkeit diese Mehrleistung einzutragen, lass mich aber gerne einem besseren belehren.
soweit ich weiss ist das ja normales chiptuning das man eintragen kann aber ich will nix falsches sagen
Wenn ich nun richtig gesehen habe auf der EDS Seite sind alle Phasen sei es per ipf oder per Änderung direkt von denen am Steuergerät nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zugelassen.
Wenn ich nun richtig gesehen habe auf der EDS Seite sind alle Phasen sei es per ipf oder per Änderung direkt von denen am Steuergerät nicht im Bereich der Straßenverkehrsordnung zugelassen.
Also bitte Eintragen und der Versicherung über den Leistungszuwachs informieren. Sonst würde diese in einem Schadensfall nicht zahlen.
Oder Das Risiko eingehen. Wie jeder mag.
Zotti
Eintragen und der Versicherung über den Leistungszuwachs informieren. Sonst würde diese in einem Schadensfall nicht zahlen.
Die Kaskoversicherung kann die Zahlung verweigern aber die Haftpflichtversicherung muß zahlen!
[...] aber die Haftpflichtversicherung muß zahlen!
Wird wohl so sein - warum soll das "Unfall-Opfer" darunter leiden.
Dadurch wird aber das Problem für den Unfall-Verursacher wohl nicht kleiner - dann klagt eben die Versicherung auf Schadenersatz, oder?
Die Versicherung darf max. 5000euro als Schadensersatz zurück fordern.
so dann nun wieder zurück zum eigentlichen Thema.