hallo zusammen,
vielleicht ist hier jemand in ähnlicher Situation?!
Kurze Vorgeschichte.
meine bisherigen Opel Fahrzeuge habe ich beim "Händler A" gekauft, der allerdings seit ein paar Jahren "nur" noch ein Opel Servicepartner ist und den Neuwagen Verkauf überwiegend auf EU Fahrzeuge umgestellt hat. Da aber der Adam ein "richtiges deutsches" Fahrzeug werden sollte, habe ich mich zum Kauf beim "Händler B" entschieden.
Der Verkauf funktioniet dort super, der Service leider nicht so wirklich. Das ist aber eine andere Geschichte.
In den Überführungskosten i.H.v. 995,00 € ist auch die Car Garantie für´s dritte und vierte Jahr enthalten.
4 Wochen nach Erstzulassung erreichte mich ein Schreiben des "Händler B", dass für die Aufrechterhaltung der Garantie alle Wartungs-, Pflege- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig in seinem Betrieb durchzuführen sind.
Daraufhin habe ich CAR Garantie kontaktiert.
Ich darf selbstverständlich sämtliche Wartungs- Pflege- und Inspektionsarbeiten beim "Händler A" durchführen lassen ohne Verlust der Garantieansprüche.
Im Schadenfall muss lediglich CAR Garantie vor der Reparatur kontaktiert werden.
Gruss
Manfred