Deutscher gewerblicher Händler = deutsches Recht = Garantiepflicht ;-). Beim Chinesen wird wahrscheinlich keine E-Prüfzeichen vorhanden sein.
LED-Licht mit Zulassung?
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Ne nur Gewährleistung ist Pflicht in D. Und da wünsche ich dir viel Spaß nen Sachmangel beim Lüfter dann als Laie zu beweisen.
In ihren AGB schließen sie Garantie auch ganz klar AUS:
Es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Gewährleistungs sowie Verjährungsfristen in Ihrer jeweilig aktuell gültigen Form.Hat er übrigens jetzt alles löschen lassen, wie das jetzt plötzlich ausgelegt wird:
http://s14.directupload.net/images/130813/6unhnpwx.jpgSind wohl net alle Leute so dumm gewesen und glauben gleich alles nur weil ein E-Zeichen drauf is, hab ich auch schon zig mal gesagt : Nur ein E-Zeichen sagt nicht aus ob ihr es am Ende legal im Auto verbauen dürft. Thema Genehmigungsnummer, Zusatz usw.
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Ne nur Gewährleistung ist Pflicht in D. Und da wünsche ich dir viel Spaß nen Sachmangel beim Lüfter dann als Laie zu beweisen.
Wenn, dann kaufe ich als Händler und nicht als Laie ein und sollten dann Mägel auftreten gibt's auf die Nuss, so einfach ist das .Sind wohl net alle Leute so dumm gewesen und glauben gleich alles nur weil ein E-Zeichen drauf is, hab ich auch schon zig mal gesagt : Nur ein E-Zeichen sagt nicht aus ob ihr es am Ende legal im Auto verbauen dürft. Thema Genehmigungsnummer, Zusatz usw.
...darum habe ich ja oben bereits geschrieben, das das derzeit aufgrund der Papierlage durch den TÜV geprüft wird und am Ende gibt es ein für mich bindendes Ergebnis: Legal mit Eintragung (trotz E-Kennzeichnung) oder eben nicht legal - dann lasse ich die Finger sowieso davon.Ansonsten finde ich die Diskussion im Vorfeld immer recht müßig, noch niemand hier hat es tatsächlich getestet, niemand kann was final zur Lichtausbeute sagen - daher mache ich mir eben selber ein Bild von der kritisierten Verarbeitungsqualität und dem Licht was auf der Strasse ankommt.
Man muss, das meine ich ganz im Allgemeinen, den Herstellern / Anbietern auch mal eine Chance einräumen und vorallem eben nicht über ungelegte Eier reden - das ist im WWW leider die Regel - ohne greifbare / eigene Erfahrungswerte ist das schlicht unfair. Sollte sich die Qualität / die Lichtausbeute als schlecht erweisen - was auch wieder erst einmal subjektiv ist - dann kann man "warnen". Und ganz ehrlich, auf die Scharmützel bei Facebook pfeife ich, da ich auch da nicht weiß wer hinter der Hecke steht und gegen CarLed24 schießt.
Alles nichts gegen dich tree-snake, ich höre mir immer gerne andere Meinungen an - die Ersterfahrung mache ich in diesem Falle liebend gern und ohne Risiko selber, ich denke wir verstehen uns .
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Manchmal geht es verdammt schnell und CarLed24 hatte seine Chance, zumindest bei mir. Das Thema ist für mich durch - im Allgemeinen bleibt aber interessant, weil sicherlich der eine oder andere Hersteller noch was dazu auf den Markt wirft. Hier das Ergebnis vom TÜV... Aus hoffentlich verständlichen Gründen habe ich den Namen und die Anschrift der Prüfstation "abgeschnitten" - das Original liegt in Papierform vor.
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Nett, war zu erwarten. Bin mal gespannt ob das KBA dem Anbieter auch auf die Finger klopft.
niemand kann was final zur Lichtausbeute sagenDoch dank den zwei Bildern die der Anbieter selber gepostet hat:
https://fbcdn-sphotos-d-a.akam…52515217_1926264504_n.jpg
https://fbcdn-sphotos-h-a.akam…909181688_210548820_n.jpgSieht man ganz klar, dass große Teile des Reflektors nicht angestrahlt werden und dann auch gar kein Licht in diesen Bereichen auf die Straße kommt.
http://assets.newport.com/web600w-EN/images/992.gif
Punkt A oder B werden da also z.B gar nicht abgebildet und es bleibt dunkel. -
Ich konnte es nicht vorhersehen und die K(g)laskugel macht gerade Zwangsurlaub .Es gibt bis dato vom Anbieter keinerlei Bilder im Adam und alles andere zählt in diesem Fall für mich nicht. Selbige Diskussion habe ich seinerzeit amüsant bei den HID Xenon-Kits verfolgt - am Ende habe ich für mich selber getestet und entgegen aller Vorabmeldungen war ich, nach optimaler Scheinwerfereinstellung, höchstzufrieden mit der Lichtausbeute ---> im normalen Reflektorscheinwerfer, sowie im Linsenscheinwerfer. So ist das nun mal mit dem "Vorhersehen", auch bei den LED Kits kann man sich erst einmal einen subjektiven Eindruck verschaffen, die Wahrnehmung ist für jeden Fahrer eine reine "Tatsachenentscheidung", daher der (geplante und nun aufgrund der Unzulässigkeit hinfällige) Eigenversuch.
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Hallo zusammen,
der TÜV-Mensch schreibt ja, dass eine ECE-R 37 Genehmigung vorliegen muss. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/E…ichnis_der_ECE-Regelungen bezieht sich diese auf Glühlampen. Eine LED kann die dann ja eigentlich gar nicht bekommen, weil es keine ist. Allerdings kann sich dann die ECE-R 10 (Funkentstörung) dann wohl nur auf die Vorschaltgeräte beziehen, oder? R 128 wäre erforderlich und dann müsste der Scheinwerfer noch ne LED-Zulassung haben...
LG